Ein zentrales Element der sozialen Sicherheit bilden die sogenannten Sozialleistungen, das heisst die Ausgaben von öffentlichen und privaten Stellen, die darauf abzielen die Lasten von Haushalten und Einzelpersonen zu erleichtern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundsatz der Eigenverantwortung und der privaten Initiative gilt und das System der sozialen Sicherheit ergänzend wirkt (Art. 41 BV).
Die Sozialleistungen werden in die folgenden acht Risiken und Bedürfnisse (Funktionen) eingeteilt: Alter, Krankheit / Gesundheitsversorgung, Invalidität, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen und soziale Ausgrenzung. Die funktionale Aufteilung erlaubt einerseits Aussagen über die Bedeutung dieser Funktionen und ermöglicht andererseits einen internationalen Vergleich, welcher auf Institutionsebene (AHV, IV, Berufliche Vorsorge, usw.) nicht möglich ist.
Stand 14. Dezember 2023
Die wichtigsten Ergebnisse
Die Ausgaben für die Sozialleistungen beliefen sich im Jahr 2022 auf 208 Mrd. Franken oder 27% des BIP. Dies entspricht einem Wert von 23'785 Franken pro Einwohner. Im Zeitraum von 1997 bis 2022 sind die Ausgaben für die soziale Sicherheit quasi kontinuierlich gestiegen. Zum Vergleich: 1997 betrugen die Ausgaben für Sozialleistungen 104 Milliarden Franken.
Mehr als 80% der Sozialleistungen decken die Risiken Alter (42%), Krankheit/Gesundheitsversorgung (33%) und Invalidität (8%) ab. Die Ausgaben für die übrigen fünf Funktionen (Hinterbliebene, Familie/Kinder, Wohnen, Arbeitslosigkeit und soziale Ausgrenzung) sind deutlich geringer (insgesamt 17% der Sozialleistungen). Trotz des Anstiegs seit 1990 sind diese Anteile relativ stabil geblieben. 2022 sind die Sozialleistungen gegenüber 2021 um 4,3 Mrd. Franken gesunken (-2%). Alle Werte sind in konstanten Preisen ausgedrückt.
Kontext
Die Ausgaben für Sozialleistungen werden durch demografische, soziale, wirtschaftliche und politische Veränderungen beeinflusst. Zwischen 1996 und 2021 sind sie in allen Bereichen ziemlich vergleichbar gestiegen. Eine wichtige Ausnahme bildet die Funktion Arbeitslosigkeit, deren Ausgaben sich im Gleichschritt mit der konjunkturellen Entwicklung verändern.
Der Rückgang der Ausgaben für Sozialleistungen um 4,3 Milliarden Franken zwischen 2021 und 2022 ist das Ergebnis gegensätzlicher Trends. Im Jahr 2022 setzten die Sozialausgaben im Bereich Arbeitslosigkeit (-7,4 Mrd. Fr.) den 2021 begonnenen Rückgang fort und erreichten fast wieder das Niveau von vor der Pandemie. Dies ist vor allem auf die Entwicklung der Entschädigungen für Erwerbsausfall während der Covid-19-Pandemie und die Kurzarbeitsentschädigungen der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen. Im Gesundheitsbereich weisen die Ausgaben für Sozialleistungen einen Anstieg von 2 Milliarden Franken auf. Der Anstieg dieser Ausgaben war auf die Zunahme der krankheitsbedingten Absenzen von der Arbeit sowie auf höhere Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung zurückzuführen. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere Covid-19, erreichten fast wieder das vorpandemische Niveau. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine sind die Ausgaben für Leistungen im Bereich der sozialen Ausgrenzung gegenüber 2021 um 0,4 Milliarden Franken (+10,5%) gestiegen.
Vergleich mit subjektiven Daten
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Internationaler Vergleich
CHF KKP pro Einwohner |
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Schweiz | 23'743 |
Italien | 17'492 |
Frankreich | 21'571 |
Deutschland | 23'399 |
Österreich | 22'919 |
USA | -- |
EU (27 Länder) | -- |
OECD - Total | -- |
Tabellen
Methodologie
Die Sozialleistungen werden im Rahmen der Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit (GRSS) berechnet. Sie stützen sich auf die Methode des „Europäischen Systems der Integrierten Sozialschutzstatistiken“ (ESSOSS) von Eurostat und lassen sich international vergleichen. Die hier angegebenen Beträge sind Bruttowerte: Weder obligatorische Abgaben (Steuern, Sozialleistungen und Krankenkassenprämien) noch Steuerabzüge mit einer wesentlichen sozialpolitischen Komponente sind hier berücksichtigt.
Definitionen
Definition des Indikators
Sozialleistungen sind Sach- oder Geldleistungen von öffentlichen oder privaten Stellen, mit dem Ziel die Lasten privater Haushalte und Einzelpersonen zu decken. Dabei müssen zwei Kriterien erfüllt sein: Die Lasten lassen sich erstens auf eines von acht festgelegten Risiken bzw. Bedürfnissen (Alter, Gesundheit, Invalidität, Hinterbliebene, Familie/Kinder, Arbeitslosigkeit, Wohnen und Soziale Ausgrenzung) zurückführen. Zweitens müssen Sozialleistungen dem Kriterium der sozialen Solidarität genügen und/oder kraft eines Gesetzes oder einer kollektiven Vereinbarung obligatorisch sein.