Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche
- mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben; oder
- trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten; oder
- unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.
Unter diese Definition fallen, unabhängig vom Ort, wo die Tätigkeit ausgeführt wird (im Betrieb, zu Hause [Heimarbeit] oder in einem anderen Privathaushalt), alle Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden, im eigenen Familienbetrieb mitarbeitenden Familienmitglieder, Lehrlinge, Rekruten, Unteroffiziere und Offiziere, die während der Rekrutenschule bzw. des Abverdienens ihre Arbeitsstelle bzw. ihren Arbeitsvertrag behalten können, Schüler und Studierende, die neben ihrer Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und Rentner, die nach der Pensionierung noch erwerbstätig sind. Nicht berücksichtigt werden die Hausarbeit im eigenen Haushalt, unbezahlte Nachbarschaftshilfe und andere ehrenamtliche Tätigkeiten.
(siehe auch den verwandten Begriff «Beschäftigte»)
Statistische Quellen
Erwerbstätigenstatistik, Arbeitsmarktgesamtrechnung:
Erwerbstätige gemäss Inlandkonzept
Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, Strukturerhebung im Rahmen der Volkszählung:
Erwerbstätige in der ständigen Wohnbevölkerung
Erwerbstätige
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR , IT , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.08.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema |
Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung
Arbeit und Erwerb |
| BFS-Nummer | glos-168-de |
| Erhebung, Statistik |
Erwerbstätigenstatistik
Arbeitsmarktgesamtrechnung Schweizerische Arbeitskräfteerhebung Strukturerhebung Eidgenössische Volkszählung (-2000) |