Definition

Mit dem Lohn wird Arbeit (in Form von Geld oder Naturalleistungen) bezahlt, die eine Person gemäss einem schriftlichen oder mündlichen Vertrag für eine andere Person geleistet hat. Bei dieser anderen Person kann es sich um eine natürliche oder um eine juristische Person (Unternehmen, Organisation ohne Erwerbscharakter oder öffentliche Verwaltungseinheit) handeln. Nicht als Lohn gilt somit das Einkommen aus selbstständiger, auf eigene Rechnung ausgeübter Tätigkeit. Üblicherweise wird zwischen dem Bruttolohn (vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen) und dem Nettolohn (nach Abzug dieser Beiträge) unterschieden.

(siehe auch den verwandten Begriff «Arbeitseinkommen»)

Statistische Quellen

Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE): die LSE berücksichtigt folgende Lohnkomponenten: Bruttolohn im Monat Oktober (inkl. Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung, Naturalleistungen, regelmässig ausbezahlte Prämien-, Umsatz- oder Provisionsanteile), Entschädigung für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit, 1⁄12 vom 13. Monatslohn und 1⁄12 von den jährlichen Sonderzahlungen. Präsentiert werden die Ergebnisse als standardisierte Bruttomonatslöhne (Umrechnung auf ein Vollzeitäquivalent von 4 1⁄3 Wochen zu 40 Arbeitsstunden).

Schweizerischer Lohnindex: Der Index wird anhand des standardisierten vertraglichen Bruttolohns berechnet. Dieser entspricht der Vergütung, die im Arbeitsvertrag einer arbeitnehmenden Person für eine Vollzeitstelle festgelegt ist. Er umfasst den Grundlohn einschliesslich 13. Monatslohn (inkl. 14. und weitere Monatslöhne), den Teuerungsausgleich sowie die Ferien- und Feiertagsentschädigungen, vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV, EO, ALV, NBUV), der Beiträge an die berufliche Vorsorge BVG (2. Säule; ordentliche Beiträge und Einkäufe) und der Steuern. Familienzulagen und Naturalleistungen sind darin nicht inbegriffen. Ebenfalls nicht enthalten sind unregelmässige Lohnkomponenten (z.B. Gratifikationen und unregelmässig ausbezahlte Prämien und Kommissionen), vom Arbeitgeber entrichtete Kapitalleistungen oder Beiträge zur beruflichen Vorsorge sowie die Vergütung von Überstunden.

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung: berufliche Einkommen der Arbeitnehmenden und Selbstständigen in der ständigen Wohnbevölkerung. Als Lohnkomponenten gelten der Bruttolohn, der 13. und 14. Monatslohn, die Prämien und die Gratifikationen.

Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse (EGL): erfasst die Anpassungen der Effektiv- und der Minimallöhne (in der Regel: Bruttogrundlohn + 13. Monatslohn), die im Rahmen von ausgewählten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt wurden. Beim Mindestlohn handelt es sich um die minimale Entlöhnung von Arbeitnehmenden, die von den betroffenen Sozialpartnern gemeinsam ausgehandelt wurde und in einem GAV oder einem Zusatzvertrag festgehalten ist.

Andere Quellen: Haushaltsbudgeterhebung und Verwaltungsdaten der AHV, letztere zur Berechnung der «Einkommen aus unselbstständiger Arbeit» im Rahmen des Einkommensverteilungskontos der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung
Arbeit und Erwerb
BFS-Nummer glos-651-de
Erhebung, Statistik Schweizerische Arbeitskräfteerhebung
Schweizerische Lohnstrukturerhebung
Schweizerischer Lohnindex
Gesamtarbeitsvertragliche Lohnabschlüsse
Haushaltsbudgeterhebung
Tags Frau

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/monitoring-legislaturplanung/querschnittssicht/gleichstellung/lohnunterschied-geschlecht.assetdetail.5933418.html