Legislaturindikator: Verzicht auf notwendige ärztliche oder zahnärztliche Leistungen aus finanziellen Gründen


Auszug aus dem Legislaturziel 10Es gilt, die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems der Schweiz bei hohem Leistungsniveau nachhaltig sicherzustellen.

Bedeutung des Indikators: Der Zugang zur Gesundheitsversorgung soll für alle Bevölkerungsgruppen gewährleistet sein. Bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen können insbesondere finanzielle Faktoren, wie eine hohe Kostenbeteiligung von Patientenseite, einen limitierenden Einfluss darstellen und zum Verzicht führen. Der Verzicht auf zahnärztliche Leistungen spielt hierbei insofern eine besondere Rolle, als deren Kosten im Gegensatz zur medizinischen Grundversorgung in der Regel nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Der Indikator zeigt den Anteil der ständigen Bevölkerung ab 16 Jahren, der aus finanziellen Gründen auf notwendige ärztliche oder zahnärztliche Leistungen verzichtet. Berücksichtigt werden Personen, deren verfügbares Äquivalenzeinkommen in den untersten 20% liegt, das heisst im 1. Quintil der Einkommensverteilung.

Quantifizierbares Ziel: Der Zugang zur Gesundheitsversorgung steht allen offen. Der Anteil der Personen, die aus finanziellen Gründen der Gesundheitsversorgung fernbleiben, vergrössert sich nicht.

2021 nahmen 5,1 Prozent der Bevölkerung in der untersten Einkommensklasse aus finanziellen Gründen Leistungen eines Arztes oder Zahnarztes nicht in Anspruch.
Der Anteil der Wohnbevölkerung in der untersten Einkommensklasse, der aus finanziellen Gründen auf einen Besuch beim Arzt oder Zahnarzt verzichtet, ist zwischen 2007 und 2013 von 8,3% auf 11,5% gestiegen. Nach einer Revision im Jahr 2015 betrug dieser Anteil 6,1% und belief sich zuletzt auf 5,1% im Jahr 2021.

Vergleich mit der Gesamtbevölkerung
Demgegenüber fällt der Anteil der Gesamtbevölkerung, der auf ärztliche oder zahnärztliche Untersuchungen verzichtet, geringer aus: Er bewegte sich zwischen 2007 und 2014 um 5%, nach der Revision im Jahr 2015 lag er bei 3% und erreichte zuletzt 2,8% (2021).

Unterscheidung zwischen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen
Allgemein werden vor allem zahnärztliche Untersuchungen aus finanziellen Gründen nicht in Anspruch genommen: Der Anteil der Bevölkerung in der untersten Einkommensklasse, der auf den Besuch bei einem Zahnarzt verzichtet, lag 2021 bei 4,6%. Dagegen belief sich dieser Anteil bei den ärztlichen Leistungen auf 0,7%. Dieser Unterschied besteht auch bei der Gesamtbevölkerung (2021: 2,5% bei zahnärztlichen, 0,5% bei ärztlichen Leistungen). Er erklärt sich unter anderem dadurch, dass zahnärztliche Leistungen üblicherweise nicht durch die obligatorische Krankenversicherung gedeckt sind.

Unterscheidung nach Migrationsstatus
Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund verzichtet ebenfalls öfter auf zahnärztliche als auf ärztliche Leistungen. Im Jahr 2021 nahmen 3,9% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund zahnärztliche Leistungen aus finanziellen Gründen trotz deren Notwendigkeit nicht in Anspruch. Damit liegt dieser Anteil mehr als doppelt so hoch wie jener der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund (1,5%). Beim Verzicht auf ärztliche Leistungen zeigt sich ein ähnlicher Unterschied: Hier verzichten 0,7% der Bevölkerung mit Migrationshintergrund und 0,4% ohne Migrationsstatus aus finanziellen Gründen auf notwendige Pflegeleistungen. Die Unterschiede zwischen der Bevölkerung mit und ohne Migrationshintergrund erklären sich unter anderem durch die Einkommensunterschiede zwischen den beiden Gruppen.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt den Anteil der ständigen Bevölkerung ab 16 Jahren in Privathaushalten, der aus finanziellen Gründen keinen Zugang zu ärztlichen oder zahnärztlichen Untersuchungen (Kontrollen und Behandlungen) hat. Berücksichtigt werden Personen, deren verfügbares Äquivalenzeinkommen in den untersten 20% der Einkommensverteilung (1. Quintil) liegt.

Das verfügbare Einkommen entspricht dem gesamten Bruttoeinkommen eines Haushalts abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, obligatorische Krankenkassenprämien und regelmässige Transferzahlungen an andere Haushalte. Unter Einbezug der Äquivalenzskala wird der Haushaltsgrösse Rechnung getragen.

Die Daten stammen aus der Erhebung über die Einkommen und die Lebensbedingungen (SILC) des Bundesamts für Statistik (BFS). Die befragten Personen ab 16 Jahren geben an, ob sie auf eine Behandlung oder Kontrolle bei einem Arzt oder Zahnarzt trotz Bedarf verzichtet haben, und aus welchem Grund der Verzicht erfolgt ist. Personen die aus finanziellen Gründen sowohl auf eine ärztliche wie auch auf eine zahnärztliche Untersuchung verzichtet haben, werden nur einfach gezählt. Aufgrund einer Anpassung des Stichprobenregisters ist 2014 ein Bruch in der Zeitreihe zu verzeichnen. Ein zweiter Bruch in der Zeitreihe besteht 2015, da Struktur und Formulierung des Fragebogens gemäss Richtlinien von Eurostat angepasst wurden.

Publikationen

Definitionen

Quellen

Erhebung

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/monitoring-legislaturplanung/indikatoren/verzicht-pflegeleistungen-finanzielle-gruende.html