Legislaturindikator: Index des standardisierten Steuerertrags


Auszug aus dem Legislaturziel 1: Die Sicherstellung einer stabilen Finanzordnung ist Voraussetzung für den Erhalt des Wohlstands in der Schweiz. Das erfordert einerseits einen ausgeglichenen Bundeshaushalt, andererseits einen angemessenen nationalen Finanzausgleich.

Bedeutung des Indikators: Die geografische Lage, die soziodemografische Struktur, unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen und weitere Einflüsse führen zu Differenzen hinsichtlich der finanziellen Ressourcen und Lasten der Kantone und Gemeinden. Um die sich dadurch ergebenden Disparitäten in Steuerbelastung und Ausstattung mit öffentlichen Gütern auf ein Mass zu reduzieren, das den sozialen Zusammenhalt und den föderalen Staataufbau nicht gefährdet, wurde ein Finanzausgleichssystem mit Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen entwickelt.
Der Indikator gibt Auskunft über das Ausmass der Ungleichheiten zwischen den Kantonen. Er stellt die Streuung (Standardabweichung) der Indizes der standardisierten Steuererträge (SSE) aller Kantone nach erfolgtem Ressourcenausgleich dar. Eine Zunahme der Streuung bedeutet eine Zunahme der Ungleichheiten zwischen den Kantonen.  

Quantifizierbares ZielDer Finanzausgleich trägt dazu bei, dass die Ungleichheiten zwischen den Kantonen so gering wie möglich ausfallen.

Nach einer anfänglichen Zunahme haben sich die finanziellen Disparitäten zwischen den Kantonen in den letzten Jahren stabilisiert.
Zwischen 2008 und 2011 erhöhten sich die Disparitäten zwischen den Kantonen, gemessen an der Standardabweichung der Indizes SSE nach erfolgtem Ressourcenausgleich, von 23,8 auf 29,3. Dies bedeutet, dass in diesen Jahren die kantonalen Unterschiede in Bezug auf die finanziellen Mittel trotz Finanzausgleich zugenommen haben. Bis 2021 schwankte der Indikator um einen Wert von 30 und zeigt seither eine zunehmende Tendenz.

Auswirkungen des Finanzausgleichs
Ohne Finanzausgleich wären die Unterschiede zwischen den ressourcenschwachen und ressourcenstarken Kantonen noch grösser: Im gesamten Beobachtungszeitraum 2008-2023 konnten die kantonalen Unterschiede zugunsten der ressourcenschwachen Kantone durchschnittlich um 27% verringert werden.

Geografisch-topografischer Lastenausgleich
Neben dem oben erwähnten Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen beinhaltet der Finanzausgleich auch den vom Bund finanzierten Lastenausgleich. Der geografisch-topografische Lastenausgleich bemisst sich nach räumlichen Faktoren wie Höhenlage und Siedlungsstruktur, Steilheit des Geländes und der Bevölkerungsdichte. Im Jahr 2023 trugen 18 Kantone überdurchschnittliche Lasten in diesen Bereichen und wurden daher vom Bund unterstützt. Den höchsten Ausgleichsbeitrag verzeichnete der Kanton Graubünden mit 684 Franken pro Einwohner. Dahinter folgten die Kantone Appenzell Innerrhoden (565 Franken), Appenzell Ausserrhoden (375 Franken), Uri (319 Franken) und Wallis (217 Franken).

Soziodemografischer Lastenausgleich
Der soziodemografische Lastenausgleich kommt denjenigen Kantonen zugute, welche durch ihre Bevölkerungsstruktur oder die Zentrumsfunktion ihrer Kernstädte belastet sind. Mit 336 Franken pro Einwohner wurden dem Kanton Basel-Stadt die höchsten Beträge aus dem soziodemografischen Lastenausgleich zuteil, gefolgt von den Kantonen Genf (314 Franken) und Waadt (155 Franken). Die Beiträge für die übrigen sieben Kantone erreichten maximal rund 80 Franken pro Einwohner.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator stellt die Standardabweichung der Indizes der standardisierten Steuererträge (SSE) aller Kantone nach erfolgtem Ressourcenausgleich dar. Der Index SSE eines Kantons entspricht dem SSE eines Kantons pro Kopf nach dem Ausgleich dividiert durch den gesamtschweizerischen SSE pro Kopf vor dem Ausgleich. Der daraus resultierende Quotient wird anschliessend mit 100 multipliziert.

Der Ressourcenausgleich basiert auf dem sogenannten Ressourcenpotenzial der Kantone. Dieses berücksichtigt die fiskalisch ausschöpfbare Wertschöpfung in einem Kanton und widerspiegelt damit seine Wirtschaftskraft. Das Ressourcenpotenzial setzt sich aus den steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen sowie den steuerbaren Gewinnen der juristischen Personen zusammen. Wird das Ressourcenpotenzial pro Kopf ins Verhältnis zum entsprechenden schweizerischen Mittel gesetzt, resultiert daraus der Ressourcenindex. Kantone mit einem Ressourcenindex von über 100 Punkten gelten als ressourcenstark und zahlen in den Ressourcenausgleich ein. Kantone mit einem Ressourcenindex von unter 100 Punkten sind ressourcenschwach und erhalten vom Bund und den ressourcenstarken Kantonen stammende Mittel aus dem Ressourcenausgleich.

Der standardisierte Steuerertrag (SSE) eines Kantons entspricht den Steuereinnahmen, die er erzielen würde, wenn er sein Ressourcenpotenzial mit einem für alle Kantone einheitlichen, proportionalen Steuersatz besteuern würde. Zur Beurteilung der Ausgleichswirkung werden den kantonalen Werten des SSE die Beiträge des Ressourcenausgleichs dazugeschlagen bzw. abgezogen. Daraus lässt sich der Index der SSE nach erfolgtem Ausgleich berechnen.

Der Indikator weist die Referenzjahre aus. Die Berechnung des Index basiert auf einem gleitenden Dreijahresmittelwert der standardisierten Steuererträge (Bemessungsjahre). Das erste Bemessungsjahr liegt gegenüber dem Referenzjahr um sechs, das letzte um vier Jahre zurück. Dem Referenzjahr 2016 liegen somit die Bemessungsjahre 2010-2012 zugrunde.

Der Index des standardisierten Steuerertrags wird jährlich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) berechnet und publiziert.

Definitionen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/monitoring-legislaturplanung/indikatoren/index-standardisierter-steuerertrag.html