Legislaturindikator: Index des standardisierten Steuerertrags
Auszug aus dem Legislaturziel 9: Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und der kulturellen Vielfalt in der Schweiz sind in den letzten Jahren gewachsen. Angesichts dieser gesellschaftlichen Veränderungen will sich der Bundesrat aktiv für eine Stärkung der nationalen Kohäsion engagieren. Wichtige, zu fördernde Aspekte sind hierbei das gegenseitige Verständnis und die Solidarität der Regionen untereinander. Ein angemessener interkantonaler Lastenausgleich soll gewährleistet und die kantonale Finanzautonomie sowie der Föderalismus gestärkt werden.
Bedeutung des Indikators: Die geografische Lage, soziodemografische Struktur, verschiedene wirtschaftliche Entwicklungen und weitere Ursachen führen zu Unterschieden hinsichtlich der finanziellen Ressourcen und Lasten der Kantone und Gemeinden. Um die sich dadurch ergebenden Disparitäten in Steuerbelastung und Ausstattung mit öffentlichen Gütern auf ein Mass zu reduzieren, das den sozialen Zusammenhalt und den föderalen Staataufbau nicht gefährdet, wurde ein Finanzausgleichssystem mit Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen entwickelt.
Der Indikator gibt Auskunft über das Ausmass der Ungleichheiten zwischen den Kantonen. Er stellt die Streuung (Standardabweichung) der Indexe der standardisierten Steuererträge (SSE) aller Kantone nach erfolgtem Ressourcenausgleich dar. Eine Zunahme der Streuung bedeutet eine Zunahme der Ungleichheiten zwischen den Kantonen.
Quantifizierbares Ziel: Der Finanzausgleich trägt dazu bei, dass die Ungleichheiten zwischen den Kantonen so gering wie möglich ausfallen.
Kommentar
Zwischen 2008 und 2018 erhöhten sich die Disparitäten zwischen den Kantonen, gemessen an der Standardabweichung der Indexe SSE nach erfolgtem Ressourcenausgleich, von 23,8 auf 29,6. Dies bedeutet, dass die kantonalen Unterschiede in Bezug auf die finanziellen Mittel trotz Finanzausgleich zugenommen haben. Entgegen dieser generellen Tendenz sind die finanziellen Disparitäten zwischen 2011 und 2014 zwischenzeitlich zurückgegangen. Zuletzt war 2019 wiederum eine Zunahme zu verzeichnen.
Ohne Finanzausgleich wären die Unterschiede zwischen den ressourcenschwachen und ressourcenstarken Kantonen noch grösser: Im gesamten Beobachtungszeitraum 2008-2019 konnten die kantonalen Unterschiede zugunsten der ressourcenschwachen Kantone durchschnittlich um 28% verringert werden.
Neben dem Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen beinhaltet der Finanzausgleich auch den vom Bund getragenen Lastenausgleich. Der geografisch-topografische Lastenausgleich bemisst sich nach räumlichen Faktoren wie Höhenlage und Siedlungsstruktur, Steilheit des Geländes und der Bevölkerungsdichte. Im Jahr 2019 trugen 18 Kantone überdurchschnittliche Lasten in diesen Bereichen und wurden daher vom Bund unterstützt. Den höchsten Ausgleichsbeitrag verzeichnete der Kanton Graubünden mit 676 Franken pro Einwohner. Dahinter folgen die Kantone Appenzell Innerrhoden (531 Franken), Appenzell Ausserrhoden (359 Franken), Uri (321 Franken) und Wallis (219 Franken).
Der soziodemografische Lastenausgleich kommt denjenigen Kantonen zugute, welche durch ihre Bevölkerungsstruktur oder die Zentrumsfunktion ihrer Kernstädte belastet sind. Mit 276 Franken pro Einwohner wurden dem Kanton Basel-Stadt die höchsten Beträge aus dem soziodemografischen Lastenausgleich zuteil, gefolgt vom Kanton Genf (217 Franken). Die Beiträge für die übrigen zehn Kantone erreichten maximal 94 Franken pro Einwohner.