Legislaturindikator: Erwerbsquote nach Migrationsstatus
Auszug aus dem Legislaturziel 13: Der Bundesrat will das wirtschaftliche und soziale Potenzial der Migration bestmöglich ausschöpfen und gleichzeitig die entstehenden Herausforderungen aktiv angehen. Dazu gilt es, einerseits die Migration zu steuern, falls das inländische Arbeitskräftepotenzial nicht genügend ausgeschöpft wird, und andererseits die Voraussetzungen für eine erfolgreiche berufliche und gesellschaftliche Integration von Einwanderinnen und Einwanderern zu schaffen.
Bedeutung des Indikators: Die Integration soll gemäss Schweizer Gesetzgebung längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern die Teilhabe am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Ziel der Integration ist, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz – unabhängig von ihrer Herkunft – die gleichen Chancen haben. Die Erwerbstätigkeit ist Voraussetzung für die selbstständige Besorgung des Lebensunterhaltes und ein wichtiger Faktor für die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Die Erwerbsquote nach Migrationsstatus drückt die Erwerbsbeteiligung der 15- bis 64-Jährigen in der ständigen Wohnbevölkerung aus. Der Indikator unterscheidet nicht zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten.
Quantifizierbares Ziel: Die wirtschaftliche und soziale Integration von Personen mit Migrationshintergrund wird gefördert.
Die Erwerbsquote der Personen mit Migrationshintergrund lag 2020 bei 83,1 Prozent, jene der Personen ohne Migrationshintergrund bei 85 Prozent.
Die Erwerbsquote der Bevölkerung hat seit 2012 unabhängig des Migrationsstatus zugenommen. Im Jahr 2020 betrug die Erwerbsquote der Personen ohne Migrationshintergrund 85,0%, diejenige der Personen mit Migrationshintergrund lag mit 83,1% etwas tiefer. Frauen weisen ungeachtet ihres Migrationsstatus eine tiefere Erwerbsquote auf als Männer. Dies trifft auch bei einer Umrechnung in Vollzeitäquivalente zu.
Jugenderwerbslosigkeit
Bei der Integration von Bevölkerungsgruppen unterschiedlicher Herkunft ist die Erwerbsarbeit ein zentraler Faktor. Eine Erwerbstätigkeit ist Voraussetzung für die eigenständige Bestreitung des Lebensunterhaltes und ermöglicht dadurch auch die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Für Jugendliche ist hierbei der Übergang von der Schule zum Erwerbsleben von Bedeutung. Die Erwerbslosenquote der 15- bis 24-Jährigen zeigt, dass sich der Eintritt ins Erwerbsleben für Jugendliche je nach Migrationsstatus unterschiedlich schwierig gestaltet. Für Jugendliche mit Migrationshintergrund war die Erwerbslosenquote gemäss ILO 2020 mit 12,1% rund doppelt so hoch wie für jene ohne Migrationshintergrund (6,6%).
Überqualifikation
Je nach Migrationsstatus variiert überdies der Anteil der erwerbstätigen Personen, die über eine Tertiärausbildung verfügten, ohne diese für ihre Arbeit zu benötigen (siehe Indikator „Übereinstimmung von Bildungs- und Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes“).