Legislaturindikator: Bilaterale Abkommen mit der EU


Auszug aus dem Legislaturziel 12: Um ihre Interessen zu wahren, braucht die Schweiz stabile Beziehungen zur Europäischen Union (EU) und den unmittelbar angrenzenden Mitgliedstaaten. Der Zugang zum europäischen Binnenmarkt und die Zusammenarbeit in zahlreichen Bereichen bei gleichzeitiger Wahrung der grösstmöglichen politischen Unabhängigkeit bleiben dabei ihr europapolitischer Kompass.

Bedeutung des Indikators: Die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten gehören zu den wichtigsten Partnern der Schweiz – sowohl aufgrund ihres wirtschaftlichen und politischen Gewichts als auch wegen ihrer geografischen und kulturellen Nähe. Die Schweiz verfolgt gegenüber der EU eine Interessenspolitik sektorieller Abkommen, den sogenannten «bilateralen Weg». Das heisst die vertraglichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU werden durch bilaterale Abkommen in klar umgrenzten Bereichen geregelt.
Der Indikator zeigt die abgeschlossenen Abkommen sowie die Beschlüsse der gemischten Ausschüsse zu Änderungen der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU seit 2010. Er weist insofern nur den quantitativen Aspekt der bilateralen Zusammenarbeit aus und sagt nichts über den Umfang und die Wichtigkeit der Abkommen aus.

Quantifizierbares ZielUm die Beziehungen der Schweiz zur EU zu vertiefen, möchte der Bundesrat den bilateralen Weg konsolidieren, verstetigen und weiterentwickeln, indem er eine umfassende und koordinierte Herangehensweise verfolgt, die sämtliche offenen Dossiers mit der EU umfasst. Ziel ist der Abschluss neuer und aktualisierter Abkommen in Bereichen, die im gegenseitigen Interesse liegen.

2022 wurden 6 Abkommensänderungen zwischen der Schweiz und der EU beschlossen (ohne Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen).
Die Anzahl der abgeschlossenen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) (einschliesslich Änderungen) schwankt seit 2015. Im Jahr 2022 wurden 6 Abkommensänderungen beschlossen. Zudem wurden 2022 30 Schengen/Dublin-Weiterentwicklungen im Sinne völkerrechtlicher Abkommen übernommen. Zwischen der Unterzeichnung eines Abkommens und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens liegen in der Regel einige Jahre.

Zustimmung der Schweizer Bevölkerung zum bilateralen Weg
Der bilaterale Weg, den die Schweiz seit Beginn der 2000er-Jahre verfolgt, stösst bei der Schweizer Stimmbevölkerung mehrheitlich auf Zustimmung. Im Jahr 2023 gaben 83% der befragten Personen aus der Stimmbevölkerung an, eher oder sehr einverstanden zu sein mit einer Verstärkung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der EU, ohne dieser jedoch beizutreten. Demgegenüber fiel der Anteil der Personen, die einen vorbehaltlosen EU-Beitritt der Schweiz befürworten, mit 18% geringer aus.

Migration zwischen der Schweiz und der EU
Zu den bilateralen Abkommen mit der EU gehört unter anderem das Abkommen über die Personenfreizügigkeit (FZA) zwischen der Schweiz und der EU. Mit diesem Abkommen erhalten Staatsangehörige der Schweiz und der EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich das Recht, Arbeitsplatz bzw. Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Vertragsparteien frei zu wählen. 2022 verlegten 119 308 EU-Bürgerinnen und -Bürger ihren Wohnsitz in die Schweiz und zählten zur ständigen Wohnbevölkerung. Von ihnen stammte die Hälfte aus den Nachbarländern Deutschland (20%), Italien (16%) und Frankreich (15%).
Ähnliche Verhältnisse zeigen sich bei den 64 870 Personen aus der EU, die im Jahr 2022 aus der Schweiz ausgewandert sind. Hier stammte rund die Hälfte aus den drei Nachbarländern Deutschland (19%), Italien (15%) und Frankreich (14%). Den zweitgrössten Anteil bei den Ausgewanderten machten mit 17% indessen portugiesische Staatsangehörige aus.

Forschungs- und Innovationszusammenarbeit
Die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU umfassen auch die Forschungszusammenarbeit, welche die Schweiz durch die Beteiligung an den Europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation (RPFI) sowie Euratom, ITER und neu dem Digital Europe Programme pflegt. Damit sich Schweizer Forschende an allen zugehörigen Projekten beteiligen können, ist eine vollständige Assoziierung der Schweiz die Voraussetzung. Andernfalls sind die Forschenden von bestimmten Programmbereichen und Initiativen ausgeschlossen und die Finanzierung läuft nicht mehr (via Pflichtbeitrag der Schweiz) über die EU.
Am Horizon 2020-Paket, welches das 8. RPFI, Euratom und ITER umfasste und das von 2014-2020 dauerte, belief sich der Anteil der Projektbeteiligungen Schweizer Forschender auf 2,8%, was 4967 Projekten entspricht (Stand Mai 2023). Die Schweizer Beteiligungen entfallen hauptsächlich auf die Mobilitätsmassnahmen der Marie Skłodowska-Curie Aktionen (MSCA), den Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC), und die Bereiche Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) und Gesundheit.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt die abgeschlossenen Verträge zwischen der Schweiz und der EU seit 2015. Die Daten zeigen die Anzahl Abkommen (inkl. Protokolle, Notenaustausch), die Änderungen von Abkommen (die primär durch Beschlüsse der Gemischten Ausschüsse erfolgen) sowie die Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstandes.

Mit dem Abschluss der Assoziierungsabkommen an Schengen/Dublin hat sich die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, die Weiterentwicklungen des relevanten europäischen Rechts (Schengen- und Dublin-Besitzstand) zu übernehmen und umzusetzen. Die Schweiz verfügt im Rahmen ihrer Assoziierung über ein Mitspracherecht bei der Entwicklung neuer Rechtsakte der EU und ist an den entsprechenden Beratungen bis und mit Ministerstufe vertreten. Jede Übernahme einer Schengen/Dublin-Weiterentwicklung unterliegt den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen der Schweiz, inklusive einem allfälligen Referendum.

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) erfasst Angaben über sämtliche völkerrechtliche Abkommen, die von der Schweiz unterzeichnet wurden oder die für die Schweiz in Kraft getreten sind, sowie Informationen über weitere wichtige Abkommen und rechtlich nicht bindende Vereinbarungen. Die Informationen werden regelmässig nachgeführt und überprüft. Rechtlich verbindlich sind jedoch nur die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlichten Angaben. Die Daten zu den Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstandes stammen vom Bundesamt für Justiz. Sämtliche Rechtstexte im Zusammenhang mit den bilateralen Abkommen mit der EU sind auf einer Datenbank der Bundeskanzlei ersichtlich.

Der Indikator wird durch das BFS im Rahmen der Legislaturindikatoren publiziert und jährlich aktualisiert.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/monitoring-legislaturplanung/indikatoren/bilaterale-abkommen-eu.html