Das (Primär-, Brutto- oder verfügbare) Äquivalenzeinkommen wird ausgehend vom (Primär-, Brutto- oder verfügbaren) Haushaltseinkommen berechnet. Dabei wird die Haushaltsgrösse über die Äquivalenzskala des Haushalts einberechnet. Um die Skaleneffekte zu berücksichtigen (eine vierköpfige Familie muss nicht vier Mal so viel ausgeben wie eine Einzelperson, um denselben Lebensstandard zu erreichen), werden die Personen im Haushalt gewichtet: die älteste Person mit 1,0, jede weitere Person ab 14 Jahren mit 0,5 und jedes Kind unter 14 Jahren mit 0,3. Die äquivalente Haushaltsgrösse entspricht der Summe der Personengewichte.
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