Das verfügbare Einkommen wird berechnet, indem man vom Bruttoeinkommen die obligatorischen Ausgaben abzieht. Dabei handelt es sich um Auslagen wie die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV-Beiträge, berufliche Vorsorge usw.), die Steuern, die Krankenkassenprämien (Grundversicherung) und die regelmässigen Transferzahlungen an andere Haushalte (z.B. Alimente).

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