Die höhere Berufsbildung setzt eine abgeschlossene, mehrjährige Berufsbildung auf der Sekundarstufe II oder eine vergleichbare Vorbildung voraus. Die Ausbildungsgänge sind berufsorientiert, umfassen mehrere Fächer und dauern mindestens ein Jahr. Die höhere Berufsbildung umfasst die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie Bildungsgänge an höheren Fachschulen. Inhaberinnen und Inhaber eines Abschlusses der höheren Berufsbildung (Diplom HF, eidg. Fachausweis oder Diplom) sind befähigt, Fach- oder Führungsverantwortung auf mittlerer Kaderstufe zu übernehmen. Die Ausbildungen weisen einen starken Praxisbezug auf. Siehe: Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 13. Dezember 2002, 412.10, Kap. 3.
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