Der Ressourcenindex bildet die Basis für den Ressourcenausgleich. Er ersetzt im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) den Finanzkraftindex des heute geltenden Finanzausgleichs. Der Ressourcenindex widerspiegelt die steuerlich ausschöpfbaren Ressourcen eines Kantons. Die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage (ASG) dient als Grundlage für die Berechnung des Ressourcenindexes. Die ASG eines Kantons besteht aus der Summe der steuerbaren Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen sowie der Gewinne der juristischen Personen.

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