Legislaturindikator: Schwere Gewaltdelikte
Auszug aus dem Legislaturziel 14: Die Schweiz bietet ihrer Bevölkerung einen hohen Grad an Sicherheit, steht aber anhaltenden Herausforderungen gegenüber, um die innere Sicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten.
Bedeutung des Indikators: Um die persönliche Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten, sind eine wirkungsvolle Bekämpfung der Kriminalität sowie die Vorbeugung von Gewaltanwendungen wichtig. Gewalt führt bei den betroffenen Personen meist zu physischen, psychischen und sozialen Beeinträchtigungen, die mitunter gravierende Formen aufweisen können und sogar den Verlust des Lebens bedeuten.
Der Indikator zeigt die Anzahl polizeilich registrierter Straftaten schwerer vollendeter Gewaltstraftaten (Tötungsdelikte, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung, schwerer Raub, Geiselnahme, Verstümmelung weiblicher Genitalien). In den Fällen schwerer vollendeter Gewalt spielt das Anzeigeverhalten eine geringere Rolle, da durch den Tod oder die notwendige stationäre Behandlung die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass die Polizei von der Straftat erfährt.
Quantifizierbares Ziel: Die Kriminalität und die häusliche Gewalt nehmen während der Legislaturperiode 2019–2023 ab.
2021 wurden 1087 Straftaten vollendeter schwerer Gewalt polizeilich registriert, 2020 waren es 1118.
Die Zahl der polizeilich registrierten schweren vollendeten Gewaltstraftaten ist zwischen 2009 und 2015 zurückgegangen und hat seither tendenziell wieder zugenommen. 2021 erfolgten 1087 Verzeigungen wegen schwerer vollendeter Gewaltstraftaten, gegenüber 1118 im Vorjahr. Davon betrafen 30% schwere Körperverletzung, 64% Vergewaltigung, 4% Tötungsdelikte, und die restlichen 2% schweren Raub sowie zwei Fälle von Verstümmelung weiblicher Genitalien. Es ist jedoch möglich, dass in dieser letzten Kategorie nicht alle Straftaten angezeigt werden und somit eine Dunkelziffer verbleibt. Dies kann auch auf Vergewaltigungen zutreffen.
Im Jahr 2021 handelte es sich bei 2,5% aller vollendeter Gewaltstraftaten um Fälle schwerer Gewalt.
Öffentlicher und privater Raum
2021 wurden 41% der registrierten schweren Gewaltstraftaten im öffentlichen Raum begangen, d.h. an einem für viele Personen zugänglichen Ort (einschliesslich der Gemeinschaftsbereiche von Mietshäusern, z.B. Innenhof, Treppenhaus oder Waschraum). Demgegenüber fanden 56% dieser Straftaten im privaten Raum, d.h. in den «eigenen vier Wänden» bzw. an für andere Personen nicht zugänglichen Orten, statt. Die übrigen registrierten Gewaltstraftaten konnten keinem konkreten Ort zugeordnet werden.
Häusliche Gewalt
Die Untersuchung der Beziehungen zwischen den beschuldigten und geschädigten Personen zeigt, dass 2021 gut ein Drittel (35%) der schweren Gewaltstraftaten im häuslichen Bereich, d.h. unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern und Kind oder zwischen weiteren Verwandten stattfand. Eingerechnet wurden lediglich Straftaten, bei denen die Art der Beziehung zwischen den beschuldigten und den geschädigten Personen erfasst wurde. Für 19% der 1087 registrierten schweren Gewaltstraftaten im Jahr 2021 wurde die Art der Beziehung nicht vermerkt.