Legislaturindikator: Häusliche Gewalt


Auszug aus dem Legislaturziel 14Die Schweiz bietet ihrer Bevölkerung einen hohen Grad an Sicherheit, steht aber anhaltenden Herausforderungen gegenüber, um die innere Sicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten. Die Dunkelziffer der Gewaltdelikte ist insbesondere im häuslichen Bereich hoch.

Bedeutung des Indikators: Kriminalität beeinträchtigt nicht nur die persönliche Sicherheit der Bevölkerung, sondern hat meist auch gesundheitliche Folgen für die Opfer. Auch der häusliche Bereich ist nicht frei von Gewalt: Straftaten, die sich innerhalb der Familie oder in einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft ergeben, sind in der Schweiz ebenfalls ein soziales Problem. Für Frauen besteht ein erhöhtes Risiko, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden, während Männer eher Opfer von körperlicher Gewalt in der Öffentlichkeit werden.
Der Indikator zeigt die polizeilich registrierten Opfer schwerster physischer Gewalt (vollendete Tötungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte mit schwerer Verletzung, vollendete schwere Körperverletzung) im häuslichen Bereich. In den Fällen schwerster physischer Gewalt spielt das Anzeigeverhalten eine geringere Rolle, da durch den Tod oder die notwendige stationäre Behandlung die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass die Polizei von der Straftat erfährt.

Quantifizierbares ZielDie Kriminalität und die häusliche Gewalt nehmen während der Legislaturperiode 2019–2023 ab.

2022 wurden 74 Frauen Opfer von schwerster häuslicher Gewalt.
Die Anzahl polizeilich registrierter Opfer von schwerster Gewalt im häuslichen Bereich, das heisst zwischen Familienmitgliedern oder in einer aktuellen oder ehemaligen Partnerschaft, schwankt seit 2009. Im Jahr 2022 wurden 74 weibliche und 44 männliche Opfer von schwerster häuslicher Gewalt registriert, 2021 waren es 63 Frauen und 22 Männer.

Ausmass häuslicher Gewalt
Bei ausgewählten, für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten wird die Beziehung zwischen beschuldigter und geschädigter Person erfasst. Für 38% dieser Straftaten wurde 2021 eine häusliche Beziehung registriert. Insgesamt wurden 11 148 von häuslicher Gewalt geschädigte Personen polizeilich registriert, davon 70% Frauen. Der grösste Teil der polizeilich registrierten häuslichen Gewalt betrifft minderschwere Gewaltstraftaten (zum Beispiel Tätlichkeiten, Drohungen, Beschimpfungen, einfache Körperverletzung). Das Anzeigeverhalten bei solchen Straftaten ist sehr unterschiedlich, die Dunkelziffer ist hoch.

Geschädigte nach Alter
Die Betrachtung aller polizeilich registrierten Opfer häuslicher Gewalt zeigt, dass 2021 bei den Frauen grössere altersspezifische Unterschiede bestehen als bei den Männern. Häuslicher Gewalt am stärksten ausgesetzt waren Frauen im Alter von 25-39 Jahren, dabei handelte es sich mehrheitlich um Gewalt in einer bestehenden Partnerschaft. Gesamthaft gesehen wurden Frauen 3,3-mal häufiger Opfer von häuslicher Gewalt in einer bestehenden Partnerschaft als Männer.

Von den Eltern Geschädigte
Polizeilich registrierte Personen, die von ihren Eltern geschädigt wurden, waren mehrheitlich minderjährig. Im Jahr 2021 wurden minderjährige Mädchen 1,4-mal häufiger Opfer von häuslicher Gewalt durch die Eltern als minderjährige Jungen. Die Mädchen und Jungen im Alter von 10-17 Jahren waren am stärksten von häuslicher Gewalt durch die Eltern betroffen.

Beschuldigte nach Alter
Männer werden öfter von der Polizei als Beschuldigte häuslicher Gewalt registriert als Frauen. Am häufigsten wurden 2021 Männer der Altersklasse 30-39 verzeigt.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt die Anzahl der polizeilich registrierten Opfer schwerster physischer Gewalt im häuslichen Bereich. Berücksichtigt werden gemäss Strafgesetzbuch die vollendeten und versuchten Tötungsdelikte (Art. 111-113/116) mit Todesfolge oder schwerer Verletzung, vollendete und versuchte Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115) mit Todesfolge oder schwerer Verletzung sowie vollendete schwere Körperverletzung (Art. 122). Jede geschädigte Person erhält eine eindeutige Identifikationsnummer, die es erlaubt, Geschädigte mehrerer Straftaten als ein und dieselbe Person zu identifizieren. So kann nach sogenannter Echtzählung ausgewertet werden, d.h. jede Person wird pro Jahr nur einmal gezählt. Bei Fällen schwerster physischer Gewalt ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass die Polizei von der Straftat erfährt. Dadurch spielt das Anzeigeverhalten in diesen Fällen eine geringere Rolle. Die Fallzahlen sind jedoch klein und somit anfällig für Schwankungen. Das Anzeigeverhalten spielt hingegen eine grössere Rolle bei Formen minderschwerer physischer Gewalt sowie bei psychischer Gewalt (wie Tätlichkeiten, Beschimpfungen).

Die Daten werden jährlich im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik erhoben und vom Bundesamt für Statistik in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren publiziert.

Quellen

Erhebung

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/monitoring-legislaturplanung/alle-indikatoren/leitline-3-sicherheit/haeusliche-gewalt.html