Definition
Finanzierungsverfahren, das z.B. in der AHV und der IV verwendet wird. Die Ausgaben der Versicherung werden mit den laufenden Einnahmen desselben Jahres gedeckt. In der Praxis lässt sich der jährliche Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen nicht bewerkstelligen, weshalb eine gewisse Liquiditätsreserve gehalten werden muss. Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren (siehe dort) ist das Umlageverfahren weitgehend unabhängig von der Zinsentwicklung.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.08.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Soziale Sicherheit |
| BFS-Nummer | glos-327-de |