Entwicklungshilfe

Definition

Die OECD definiert die öffentliche Entwicklungshilfe (APD) als Leistungen, die 1. von öffentlichen Organen (Bund, Kantone, Gemeinden) stammen; 2. vorrangig auf die Erleichterung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der Empfängerländer abzielen, 3. zu Vorzugskonditionen gewährt werden (Schenkungen und Darlehen zu günstigen Konditionen); 4. bestimmt sind für Entwicklungsländer und -regionen sowie multilaterale Organisationen, die auf der OECD-Liste aufgeführt sind. Bilaterale Hilfe ist die Hilfe von einem Partner zu einem anderen, unabhängig davon, ob der Geber oder Empfänger ein Staat, eine national oder international koordinierte Gruppe von Hilfswerken ist. Multilaterale Hilfe meint die gemeinsamen Anstrengungen internationaler Institutionen wie der Weltbank oder der UNO zugunsten eines oder mehrerer Staaten. Die private Entwicklungshilfe in der Schweiz besteht aus Spenden schweizerischer Hilfswerke und anderer gemeinnütziger Nichtregierungsorganisationen und Stiftungen für Projekte und Programme in Entwicklungsländern.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Nachhaltige Entwicklung, regionale und internationale Disparitäten
Volkswirtschaft
Öffentliche Verwaltung und Finanzen
BFS-Nummer glos-201-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/monitoring-legislaturplanung/alle-indikatoren/leitline-2-zusammenhalt/oeffentliche-entwicklungshilfe.assetdetail.5929644.html