Kapitaldeckungsverfahren

Definition

Die berufliche Altersvorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren, d.h. das für die Leistungen erforderliche Kapital wird für jeden Versicherten während der Erwerbstätigkeit angespart. Die Höhe der Altersleistung ist somit erst am Ende des Sparprozesses bekannt.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Soziale Sicherheit
BFS-Nummer glos-699-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/monitoring-legislaturplanung/alle-indikatoren/leitline-2-zusammenhalt/ergebnis-grsv.assetdetail.5933864.html