Umlageverfahren

Definition

Finanzierungsverfahren, das z.B. in der AHV und der IV verwendet wird. Die Ausgaben der Versicherung werden mit den laufenden Einnahmen desselben Jahres gedeckt. In der Praxis lässt sich der jährliche Ausgleich von Ausgaben und Einnahmen nicht bewerkstelligen, weshalb eine gewisse Liquiditätsreserve gehalten werden muss. Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren (siehe dort) ist das Umlageverfahren weitgehend unabhängig von der Zinsentwicklung.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR
Typ Definition
Veröffentlicht am 22.08.2018
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Soziale Sicherheit
BFS-Nummer glos-327-de

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/querschnittsthemen/monitoring-legislaturplanung/alle-indikatoren/leitline-2-zusammenhalt/ergebnis-grsv.assetdetail.5930706.html