Legislaturindikator: Schuldenquote des Bundes


Auszug aus dem Legislaturziel 1Die Sicherstellung einer stabilen Finanzordnung ist Voraussetzung für den Erhalt des Wohlstands in der Schweiz. Das erfordert einerseits einen ausgeglichenen Bundeshaushalt, andererseits einen angemessenen nationalen Finanzausgleich. Die Ziele der Legislaturplanung 2019–2023 müssen im Einklang mit den finanziellen Möglichkeiten stehen.

Bedeutung des Indikators: Die Schuldenquote zeigt, wie nachhaltig die aktuelle Finanzpolitik ist und welche finanzielle Last heutiger Vorhaben auf zukünftige Generationen abgewälzt wird. Über das vertretbare Ausmass von Schulden gibt es keine einheitlichen Auffassungen, daher gibt die Politik Toleranzgrenzen vor. In der Schweiz wurde dazu 2003 die Schuldenbremse eingeführt: Ziel der Schuldenbremse ist es, dass sich die nominellen Bruttoschulden stabilisieren und das Ausgabenwachstum auf die Einnahmenentwicklung begrenzt wird.
Der Indikator zeigt die Höhe der Bruttoschulden des Bundes im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt zu laufenden Preisen, das heisst im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistung der Volkswirtschaft.

Quantifizierbares ZielDie Bruttoschuldenquote des Bundes (Bruttoschulden in % des BIP) stabilisiert oder verringert sich gegenüber 2018 (14,4 %).

Die Bruttoschuldenquote stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 Prozentpunkte und lag 2022 bei 15,6 Prozent.
Die Bruttoschuldenquote des Bundes stieg in den 1990er Jahren an, erreichte 2002 mit 25,4% ihren Höchststand und konnte danach wieder gesenkt werden. 2020 nahm sie wieder zu, bedingt durch die Covid-19-Pandemie. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Bruttoschuldenquote 2022 um 0,7 Prozentpunkte zugenommen und betrug 15,6%. Absolut gemessen haben die Bruttoschulden im Vergleich zum Vorjahr um 11,4 Milliarden zugenommen und betrugen 2022 gut 120 Milliarden Franken.

Schuldenbremse
Die Reduktion der Verschuldung bis zu Beginn der Covid-19-Pandemie wird auf die Einführung der Schuldenbremse 2003 zurückgeführt. Auch die Schuldenquote der öffentlichen Haushalte (Bund, Kantone, Gemeinden, Sozialversicherungen) ist insgesamt gesunken. In der Mehrzahl der Kantone bestehen analog zur Schuldenbremse ebenfalls Budgetbeschränkungen durch verschiedenartige Regelbindungen. Diese tragen dazu bei, dass die Schuldenquote seit 2003 auch in den Kantonen und Gemeinden kontinuierlich gesenkt werden konnte.

Ausgabenquote und Passivzinsen
Die Ausgabenquote (Ausgaben des Bundes in Prozent des BIP) stieg zwischen 1990 und 2002 von 8,6% auf 10,5% des BIP. Zwischen 2003 und 2019 schwankte sie um 10% und stieg im Jahr 2020 auf 12,6%. Zuletzt belief sich die Ausgabenquote 2022 auf 10,5%. Zu den Ausgaben zählen auch die Passivzinsen, die aus der Verschuldung des Bundes resultieren. Die Zinsbelastung (Zinsausgaben in Prozent der ordentlichen Ausgaben des Bundes) ist infolge des Schuldenrückgangs und der tiefen Zinssätze von 7,1% im Jahre 2007 auf 1,1% im Jahr 2022 gesunken.

Defizit- oder Überschussquote
In den Jahren 2009 bis 2019 lag das Finanzierungsergebnis des Bundes jeweils im positiven Bereich. 2022 war das Finanzierungsergebnis mit -4,3 Milliarden Franken zum dritten Mal seit 2008 negativ, was zu einer Defizitquote von -0,6% führte.


Tabellen

Methodologie

Die Schuldenquote wird definiert als Bruttoschulden des Bundes in Prozent des Bruttoinlandprodukts zu laufenden Preisen. Sie ist Teil der Finanzberichterstattung der Eidgenössischen Finanzverwaltung und wird mit der Rechnung des Bundes jährlich publiziert.

Die Bruttoschulden des Bundes umfassen laufende Verbindlichkeiten, kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (insbesondere Geldmarktschulden) und langfristige Finanzverbindlichkeiten (insbesondere Bundesobligationen).

Die Zahlen weichen von den Zahlen der Finanzstatistik leicht ab, da in der Finanzstatistik für den Bund auch diverse Sonderrechnungen berücksichtigt sind (z.B. ETH-Bereich und Fonds für Eisenbahngrossprojekte). Die Finanzstatistik erfasst die Rechnungen aller öffentlichen Haushalte und liefert Zahlen für den internationalen Vergleich.

Das Kernstück der Schuldenbremse besteht aus einer einfachen Regel: Über einen Konjunkturzyklus hinweg dürfen die Ausgaben nicht grösser sein als die Einnahmen. Der Plafond für die Ausgaben wird an die Höhe der Einnahmen gebunden, korrigiert um einen Faktor, der die konjunkturelle Lage berücksichtigt (k-Faktor). In Phasen der Hochkonjunktur muss der Bund einen Überschuss erwirtschaften, umgekehrt sind in Phasen der gesamtwirtschaftlichen Unterauslastung Defizite zulässig. Über einen ganzen Konjunkturzyklus hinweg ist die Rechnung ausgeglichen. Die Regel wirkt unabhängig von der Höhe der Steuerbelastung. Sie lässt Steuererhöhungen und Steuersenkungen zu. Eine Steuersenkung muss gemäss Regel mit Ausgabensenkungen einhergehen.

Definitionen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz

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