Legislaturindikator: Index des standardisierten Steuerertrags
Auszug aus dem Legislaturziel 1: Die Sicherstellung einer stabilen Finanzordnung ist Voraussetzung für den Erhalt des Wohlstands in der Schweiz. Das erfordert einerseits einen ausgeglichenen Bundeshaushalt, andererseits einen angemessenen nationalen Finanzausgleich.
Bedeutung des Indikators: Die geografische Lage, die soziodemografische Struktur, unterschiedliche wirtschaftliche Entwicklungen und weitere Einflüsse führen zu Differenzen hinsichtlich der finanziellen Ressourcen und Lasten der Kantone und Gemeinden. Um die sich dadurch ergebenden Disparitäten in Steuerbelastung und Ausstattung mit öffentlichen Gütern auf ein Mass zu reduzieren, das den sozialen Zusammenhalt und den föderalen Staataufbau nicht gefährdet, wurde ein Finanzausgleichssystem mit Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen entwickelt.
Der Indikator gibt Auskunft über das Ausmass der Ungleichheiten zwischen den Kantonen. Er stellt die Streuung (Standardabweichung) der Indizes der standardisierten Steuererträge (SSE) aller Kantone nach erfolgtem Ressourcenausgleich dar. Eine Zunahme der Streuung bedeutet eine Zunahme der Ungleichheiten zwischen den Kantonen.
Quantifizierbares Ziel: Der Finanzausgleich trägt dazu bei, dass die Ungleichheiten zwischen den Kantonen so gering wie möglich ausfallen.
Kommentar
Zwischen 2008 und 2011 erhöhten sich die Disparitäten zwischen den Kantonen, gemessen an der Standardabweichung der Indizes SSE nach erfolgtem Ressourcenausgleich, von 23,8 auf 29,3. Dies bedeutet, dass in diesen Jahren die kantonalen Unterschiede in Bezug auf die finanziellen Mittel trotz Finanzausgleich zugenommen haben. Seither schwankt der Indikator um einen Wert von 30.
Ohne Finanzausgleich wären die Unterschiede zwischen den ressourcenschwachen und ressourcenstarken Kantonen noch grösser: Im gesamten Beobachtungszeitraum 2008-2019 konnten die kantonalen Unterschiede zugunsten der ressourcenschwachen Kantone durchschnittlich um 28% verringert werden.
Neben dem oben erwähnten Ressourcenausgleich zwischen den Kantonen beinhaltet der Finanzausgleich auch den vom Bund getragenen Lastenausgleich. Der geografisch-topografische Lastenausgleich bemisst sich nach räumlichen Faktoren wie Höhenlage und Siedlungsstruktur, Steilheit des Geländes und der Bevölkerungsdichte. Im Jahr 2020 trugen 18 Kantone überdurchschnittliche Lasten in diesen Bereichen und wurden daher vom Bund unterstützt. Den höchsten Ausgleichsbeitrag verzeichnete der Kanton Graubünden mit 676 Franken pro Einwohner. Dahinter folgten die Kantone Appenzell Innerrhoden (538 Franken), Appenzell Ausserrhoden (366 Franken), Uri (322 Franken) und Wallis (218 Franken).
Der soziodemografische Lastenausgleich kommt denjenigen Kantonen zugute, welche durch ihre Bevölkerungsstruktur oder die Zentrumsfunktion ihrer Kernstädte belastet sind. Mit 277 Franken pro Einwohner wurden dem Kanton Basel-Stadt die höchsten Beträge aus dem soziodemografischen Lastenausgleich zuteil, gefolgt vom Kanton Genf (225 Franken). Die Beiträge für die übrigen zehn Kantone erreichten maximal 102 Franken pro Einwohner.