Definition
Die Sekundarstufe II setzt die Ausbildung nach der obligatorischen Basisausbildung fort. Sie beginnt gemäss HarmoS-Konkordat 11 Jahren nach Beginn der Primarschule (etwa 16. Lebensjahr) und umfasst berufsorientierte und allgemeinbildende Ausbildungsgänge. Die Ausbildungen dauern in der Regel 2-4 Jahre und schliessen mit einer Maturität, einem Fachmittelschulausweis, einem eidgenössischen Fähigkeitsausweis (EKZ) oder einem eidgenössischen Berufsattest (EBA) ab. Abschlüsse der Sekundarstufe II ermöglichen den Zugang zur Tertiärstufe. Siehe: Gymnasiale Maturität, Fachmaturität, Fachmittelschulen, Berufliche Grundbildung, Berufsmaturität.
Dieses Dokument ist in einer aktuelleren Version verfügbar, siehe folgenden Link:
Sekundarstufe II
Sekundarstufe II
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | IT , FR |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.08.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Bildung und Wissenschaft |
| BFS-Nummer | glos-342-de |