Kaufkraftparität (KKP)

Definition

Kaufkraftparitäten (KKP) zeigen die Anzahl Währungseinheiten eines Landes, die zum Erwerb einer bestimmten Menge von Waren und Dienstleistungen benötigt werden. Für die Berechnung werden die Preise eines gemeinsamen repräsentativen Waren- und Dienstleistungskorbes in den verschiedenen Ländern erhoben. Die KKP ermöglichen aussagekräftigere Vergleiche der Kaufkraft (in Preisen oder Volumen) zwischen Ländern als Wechselkurse.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 06.05.2020
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Preise
Volkswirtschaft
BFS-Nummer glos-44-de
Erhebung, Statistik Internationale Preisvergleiche, Kaufkraftparitäten

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/preise/internationale-preisvergleiche/kaufkraftparitaeten.assetdetail.5931537.html