LIK-FAQ

Seit wann gibt es den LIK?

Der Landesindex wurde 1922 -auf das Basisjahr 1914 rückberechnet- eingeführt. Die Preiserhöhungen infolge der Angebotsverknappung während der Kriegsjahre 1914-1918 trafen vor allem die werktätige Bevölkerung in starkem Ausmasse. Es fehlte jedoch ein geeignetes Messinstrument um die im Alltag allgegenwärtigen Kaufkrafteinbussen in eine sachliche Diskussion einbringen zu können.

Mit dem LIK, der die Teuerung der Konsumgüter in der Schweiz misst, konnte erstmals eine allgemein anerkannte Orientierungshilfe für Politik und Wirtschaft erarbeitet werden.

Was ist der LIK?

Der Landesindex misst die Teuerung der Konsumgüter in der Schweiz. Der LIK zeigt, wie viel die Konsumgüter teurer geworden sind gegenüber dem Vormonat, dem Vorjahr oder jedem anderen früheren Zeitpunkt.

Er ist einer der wichtigsten und am häufigsten angewandten Wirtschaftsindikatoren und wird als allgemein anerkannte Orientierungshilfe in Politik und Wirtschaft herangezogen. Er dient zur:

  • Beobachtung der Preisentwicklung
  • Anpassung von Löhnen, Renten, Tarifen, Preisen und Mieten an die Preisentwicklung ("Indexierung"),
  • Preisbereinigung statistischer Daten (z.B. "Deflationierung" der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, Berechnung der Reallohnentwicklung usw.),
  • Bereitstellung von wirtschaftspolitischen Entscheidungsgrundlagen (z.B. Geldpolitik der Nationalbank) und als
  • Wirtschaftsindikator für Ländervergleiche

Wer erstellt den Landesindex?

Das BFS berechnet und publiziert den Landesindex monatlich. Zu diesem Zweck erheben das BFS und das beauftragte Marktforschungsinstitut DemoSCOPE jeden Monat rund 100'000 Preise.

Die Erhebung findet in den Verkaufsstellen vor Ort, mit Scannerdaten, per Telefon, Internet oder mit elektronisch vorliegenden Marktdaten in den zwei ersten Wochen des Monats statt.

Die Monatsresultate werden jeweils Anfang des Folgemonats auf der BFS-Homepage publiziert.

Wie wird die Preisentwicklung gemessen?

Zur Messung der Preisentwicklung wird ein so genannter «Warenkorb» definiert. Der Warenkorb beinhaltet eine wirklichkeitsnahe Auswahl der von den privaten Haushalten konsumierten Waren und Dienstleistungen. Der Warenkorb ist in 12 Ausgabenbereiche («Hauptgruppen») unterteilt:

Jede Hauptgruppe ist entsprechend ihrem Anteil an den Haushaltausgaben gewichtet. Damit diese Gewichtung möglichst nahe an den reellen Haushaltausgaben ist, wird sie jährlich angepasst. Wie viel der durchschnittliche Haushalt für die verschiedenen Ausgabenbereiche aufwendet, erfasst die Haushalts- und Budgeterhebungen (HABE) während eines ganzen Jahres per Stichprobe direkt bei den Privathaushalten.

Die Preise der Waren und Dienstleistungen werden monatlich in ausgewählten Geschäften in der ganzen Schweiz erhobenen. Diese werden in der Folge direkt mit den Preisen der gleichen Produkte zum Basiszeitpunkt verglichen (z.B. der Preis für einen Liter Milch im Juni 2002 mit demjenigen im Mai 2000). Die so gemessene Preisentwicklung fliesst entsprechend dem Warenkorb als Teilindex in den Totalindex ein. Der Landesindex besteht aus rund 290 solchen gewichteten Teilindizes.

Was sind die Resultate des LIK?

Die Resultate des LIK werden monatlich in Form einer Pressemitteilung und detailliert auf der BFS-Homepage publiziert.

Die monatlichen Hauptergebnisse sind:

  • Totalindex auf den verschiedenen Basisjahren (z.B. der Index auf der Basis Dezember 2020=100 Punkte war bis im Juni 2022 auf 104,5 Punkte angestiegen oder anders ausgedrückt: zwischen Dezember 2020 und Juni 2022 betrug die Teuerung 4,5%). Eine Veränderungsrate lässt sich anhand des Indexes nicht nur in Bezug auf den Basismonat, sondern für jede beliebige Periode berechnen. Dazu wird der Ausgangswert jeweils mit 100 gleichgesetzt.
  • Alle Indexreihen des detaillierten Warenkorbes (auf der aktuellen Basis).
  • Sondergliederungen (nach Güterart, Herkunft usw., auf der aktuellen Basis).
  • Die prozentualen Veränderungsraten gegenüber dem Vormonat (z.B. Mai 2022 bis Juni 2022)
  • und Veränderungsraten gegenüber dem Vorjahresmonat (z.B. Juni 2021 bis Juni 2022).

Anfang Januar werden (zusammen mit den Dezember-Resultaten) ebenfalls die jahresdurchschnittlichen Resultate des abgeschlossenen Vorjahres publiziert.

Wieso wird der LIK überarbeitet?

Seit seiner Einführung (1922) wurde der Landesindex bereits mehreren Revisionen unterzogen (1926, 1950, 1966, 1977, 1982, 1993, 2000, 2005, 2010, 2015 und 2020). Solche Indexrevisionen sind notwendig, um den im Laufe der Zeit veränderten Markt-, Sortiments- und Konsumstrukturen Rechnung zu tragen.

Die nächste umfassende inhaltliche und methodische Überprüfung des Landesindexes ist mit der Revision 2025 geplant.

Bei solchen Überarbeitungen wird der LIK auf eine neue Basis gestellt. Im Rahmen der Revision 2020 wurde der aktuelle Index auf die Basis Dezember 2020=100 Punkte gestellt.

Seit der Revision 2000 wird der Warenkorb aufgrund der Haushalts- und Budgeterhebungen (HABE) alljährlich neu gewichtet.

Worauf ist bei einer vertraglichen Indexierung zu achten?

Bei der Anwendung der Indexresultate, z.B. im Zusammenhang mit einer Lohnindexierung, empfiehlt es sich, die folgenden Rahmenbedingungen klar zu beschreiben:

  1. Referenzmonat und Wert der zu indexierenden Summe (z.B. 4'000 Franken, ab November 2001). 
  2. Indexbasis und Indexstand des Referenzmonats (z.B. Landesindex der Konsumentenpreise im November 2001, Stand 101,4 Punkte auf der Basis Mai 2000=100 Punkte). 
  3. Indexierungsmechanismus: In Arbeitsverträgen kommen eher Verhandlungsklauseln zur Anwendung, bei denen die Teuerung nicht automatisch, sondern unter bestimmten Bedingungen und auf der Basis von Verhandlungen ausgeglichen wird.

Mögliches Beispiel einer solchen Verhandlungsklausel:

  • Anpassung gemäss Novemberteuerung ab folgendem Januar im Rahmen der vorausgegangenen Verhandlungsergebnisse. Verhandelt wird, wenn die Teuerung seit der letzten Anpassung die 2-Prozentgrenze überschreitet.
  • Der definitive Ausgleich wird in Verhandlung zwischen den Vertragspartnern festgelegt. Bei der Festlegung der Lohnanpassung werden neben der Teuerung auch das Betriebsergebnis, die Situation auf dem Arbeitsmarkt und das Lohnniveau der Branche herangezogen.

Das BFS bietet den Vertragspartnern zu den Punkten 1 und 2 fachtechnische Beratung an und veröffentlicht die aktuellen Ergebnisse. Die Ausgestaltung der Indexklausel nach Punkt 3 ist hingegen Angelegenheit der Vertragspartner. Solche Klauseln finden sich in Gesamtarbeitsverträgen auf Branchen- oder Betriebsebene, aber auch in individuellen Arbeitsverträgen.

Wieso werden Beträge überhaupt indexiert?

Häufig werden in Verträgen Beträge durch eine Indexbindung über einen bestimmten Zeitraum mit der Teuerung gekoppelt. Damit soll verhindert werden, dass der vereinbarte Betrag durch eine allfällige Teuerung entwertet wird. Dies ist vor allem bei Löhnen, Renten, Alimenten oder längerfristigen Verträgen von Bedeutung. Der vereinbarte Betrag wird mit der Indexierung an eine konstante Kaufkraft gebunden.

Die mit dem LIK gemessene Preis- bzw. Kaufkraftentwicklung bietet sich aber auch für historisch interessierte Personen zur Deflationierung von bestimmten Beträgen an. So lassen sich beispielsweise Löhne oder Kaufpreise bestimmter Güter über längere Zeiträume einigermassen vergleichen.

Wie viel wären die 100 Franken Miete, welche meine Grossmutter 1955 bezahlt hat, heute wert?

Das Bundesamt für Statistik bietet Ihnen mit dem Online-Teuerungsrechner die Möglichkeit, die Kaufkraftentwicklung eines bestimmten Betrages zu berechnen.

Für Hinweise zur Berechnungsweise klicken Sie hier.

Lässt sich anhand der publizierten Durchschnittspreise die Preisentwicklung berechnen?

Nein. Das BFS publiziert zwar Durchschnittspreise für einzelne LIK-Erhebungspositionen, diese stellen jedoch nicht ein eigentliches LIK-Resultat dar. Die vom BFS publizierten Durchschnittspreise beinhalten alle zum entsprechenden Zeitpunkt für den Landesindex der Konsumentenpreise erfassten Preise einer Erhebungsposition. Wird im Vergleich zur Vorperiode der Preis eines neuen Produktes erfasst bzw. eines alten Produktes nicht mehr erfasst, hat dies zwangsläufig einen Einfluss auf den Durchschnittspreis, nicht aber auf die Preisentwicklung (siehe Beispiel).

Für die Messung der Teuerung werden nämlich keine Durchschnittspreise verwendet, sondern sogenannte Preisrelationen gebildet. Verglichen wird dabei der aktuelle Preis eines bestimmten und am gleichen Ort gekauften Produktes mit dem Preis der Vorperiode. Die Vielzahl dieser Verhältniszahlen wird unter Berücksichtigung verschiedener Gewichtungs- und Strukturinformationen bis auf das Niveau Totalindex aggregiert.

Die Preisentwicklung wird in der Preisstatistik anhand bestehender Preisreihen gemessen, wobei der der Konsum über die jeweilige Messperiode konstant gehalten wird. Änderungen im Angebot und Konsumverhalten werden im Rahmen der jährlichen Neugewichtungen des Warenkorbes bzw. der alle fünf Jahre durchgeführten umfassenden Indexrevisionen berücksichtigt.

Beispiel: Unterschiedliche Durchschnittspreise in zwei Perioden ohne Indexeinfluss

Produkt T-1 T
Bohnenkaffee "Arabica" (500 g) CHF 8.00 CHF 8.00
Bohnenkaffee "Napoli" (500 g) CHF 10.00 CHF 10.00
Kaffee "Kapseln", 100 Stk. à 5 g (500 g) [...] CHF 56.00
Durchschnittspreis CHF 9.00 CHF 25.00

Wieso wird die Prämienentwicklung der obligatorischen Krankenversicherung nicht im LIK berücksichtigt?

Die obligatorische Krankenversicherungsprämien sind Transferzahlungen der privaten Haushalte an die Versicherungen. Sie fliessen im Schadensfall wieder an die Haushalte zurück. Sie dienen also lediglich zur Finanzierung eines bestimmten zukünftigen Konsums und gehören damit nicht zum privaten Konsum im eigentlichen Sinne. Im LIK-Warenkorb sind hingegen die prämienfinanzierten, einzelnen Gesundheitsleistungen (Arzt-, Zahnarzt-, Spitalleistungen, Medikamente usw.) enthalten.

Im Übrigen ist die Prämien- nicht mit der Preisentwicklung gleichzusetzen, da die Prämienveränderung die Preis- und Mengenentwicklung widerspiegelt. Vermehrte Arztbesuche und Spitalaufenthalte sowie aufwendigere Untersuchungen und Therapien führen, auch bei konstanten Preisen, zu höheren Gesundheitskosten und demzufolge zu höheren Krankenversicherungsprämien. Der Landesindex misst gemäss seinem Konzept aber die reine Preisentwicklung anhand einer fixen Mengeneinheit eines bestimmten Gutes. Dies ist aufgrund der Prämie nicht möglich.

Es bleibt indessen unbestritten, dass die seit einiger Zeit massiv ansteigenden Krankenkassenprämien die Budgets der privaten Haushalte zusätzlich belasten. Diesem Umstand ist jedoch nicht durch eine Veränderung des für die Messung der Preisentwicklung konzipierten Landesindexes, sondern in der wirtschaftspolitischen Praxis Rechnung zu tragen, z.B. im Rahmen von Lohnverhandlungen. Damit den Indexanwenderinnen und -anwendern die dazu erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden können, wurde parallel zum Landesindex der Krankenversicherungsprämien-Index aufgebaut, welcher die Prämienentwicklung und ihren Einfluss auf die verfügbaren Einkommen aufzeigt.

Weitere Fragen?

Für Fragen im Zusammenhang mit dem LIK können Sie uns per eMail kontaktieren: LIK@bfs.admin.ch

In diesem Thema

Indexierung

Teurungsausgleich, Wertsicherung, Indexierungstabelle, Teuerungsrechner

Detailresultate

Indizes, Veränderungsraten, Monatsbeiträge, Detailresultate

Teuerungsprognosen

Schätzungen für das laufende und das kommende Jahr

Regionalindizes

Teuerung im Kanton BS, GE und der Stadt Zürich

Mietpreisindex

Mietpreisentwicklung im Landesindex

Harmonisierte Verbraucherpreise

Teuerung im internationalen Vergleich

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