Zusatzfinanzierung der AHV

Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert

Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp

Zusatzfinanzierung der AHV (Ja in %)
Stadt-Land Deutsche Schweiz Französische Schweiz Italienische Schweiz Schweiz
Städtisch
Kernstadt 54.7 39.9 50.6 51.3
Übriger städtischer Raum 60.2 45.7 52.3 56.9
Intermediär 59.5 46.3 49.6 56.2
Ländlich 57.3 44.8 49.9 53.9
Total 58.5 44.8 50.8 55.1
Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die vorherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf.

Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der Typologie von 2000 orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.

Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik

Vorlage

Die finanzielle Stabilität der AHV ist in Gefahr, weil geburtenstarke Jahrgänge das Pensionsalter erreichen und die Lebenserwartung steigt. Die Einnahmen der AHV reichen in wenigen Jahren nicht mehr aus, um alle Renten zu finanzieren.

Die Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll die Renten der AHV für die nächsten rund zehn Jahre sichern. Sie sieht sowohl Einsparungen als auch Mehreinnahmen vor.

Die AHV-Reform besteht aus zwei Vorlagen. Mit der einen Vorlage wird die Mehrwertsteuer zugunsten der AHV erhöht. Diese Erhö- hung ist eine Verfassungsänderung, über die zwingend abgestimmt werden muss. Mit der anderen Vorlage werden die Leistungen der AHV angepasst. Gegen diese Anpassungen wurde das Referendum ergriffen. Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft; wenn eine der beiden abgelehnt wird, scheitert die ganze Reform.

Erhöhung der Einnahmen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer

Zusätzliche Einnahmen bringt die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu Gunsten der AHV: Der reduzierte Steuersatz wird von 2,5 auf
2,6 Prozent erhöht, der Normalsatz von 7,7 auf 8,1 Prozent.

Thematisch ähnliche frühere Vorlagen

  • Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (2019)
  • Zusatzfinanzierung der AHV (2017)
  • Anhebung der Mehrwertsteuer für AHV/IV (2004)

Weiterführende Informationen

Tabellen

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Grundlagen und Erhebungen

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Die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen:

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