Änderung des Transplantationsgesetzes

Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert

Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp

Änderung des Transplantationsgesetzes (Ja in %)
Stadt-Land Deutsche Schweiz Französische Schweiz Italienische Schweiz Schweiz
Städtisch
Kernstadt 61.5 78.3 66.2 65.2
Übriger städtischer Raum 54.0 78.9 65.2 59.5
Intermediär 51.4 78.8 65.7 57.6
Ländlich 49.4 77.7 64.7 56.9
Total 54.5 78.7 65.6 60.2
Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die vorherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf.

Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der Typologie von 2000 orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.


Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik

Vorlage

In den vergangenen fünf Jahren haben in der Schweiz im Schnitt jährlich rund 450 Menschen eines oder mehrere Organe einer verstorbenen Person erhalten. Der Bedarf an Organen ist allerdings deutlich grösser. Eine Transplantation ist heute nur möglich, wenn die verstorbene Person der Spende zu Lebzeiten zugestimmt hat (Zustimmungslösung). Der Wille der betroffenen Person ist aber häufig nicht bekannt. Dann müssen die Angehörigen entscheiden. In der Mehrheit der Fälle sprechen sie sich gegen eine Organspende aus.

Bundesrat und Parlament möchten die Chance von Patientinnen und Patienten erhöhen, ein Organ zu erhalten. Sie wollen darum die Organspende neu regeln.Wer seine Organe nicht spenden möchte, muss dies zu Lebzeiten festhalten (Widerspruchslösung). Hat eine Person nicht widersprochen, wird davon ausgegangen, dass sie ihre Organe spenden möchte. Die Angehörigen können eine Organspende aber ablehnen, wenn sie wissen oder vermuten, dass die betroffene Person sich dagegen entschieden hätte. Sind keine Angehörigen erreichbar, dürfen keine Organe entnommen werden.

Thematisch ähnliche frühere Vorlagen

  • Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin (1999)

Weiterführende Informationen

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Die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen:

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