Kriegsgeschäfte-Initiative

Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert

Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp

Stadt-Land* Deutsche Schweiz Französische Schweiz Italienische Schweiz Schweiz
Städtisch
Kernstadt 56.9 59.8 45.9 56.9
übriger städtischer Raum 38.0 47.5 43.9 40.2
Intermediär 34.9 44.9 43.6 37.4
Ländlich 31.3 42.7 43.0 34.6
Total 40.6 48.7 44.4 42.5
* Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die bisherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf. Definitionen und genauere Angaben dazu finden sich am Ende der Seite unter «verwandte Themen».

Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der bisherigen Typologie orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.


Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik

Vorlage

In der Schweiz sind die Produktion und die Ausfuhr von Kriegsmaterial wie Pistolen, Sturmgewehren und Schützenpanzern streng geregelt. Die Finanzierung und die Herstellung von Atomwaffen, biologischen und chemischen Waffen, Personenminen und Streumunition sind ebenso gesetzlich verboten wie der Handel mit diesen Waffen.

Dem Initiativkomitee geht das heutige Recht zu wenig weit: Es will das Finanzierungsverbot auf jegliche Art von Kriegsmaterial ausweiten: Zum einen sollen Kriegsmaterialproduzenten keine Kredite mehr erhalten; zum anderen soll auch der Besitz von Aktien von Kriegsmaterialproduzenten und Anteilen an Fonds, die solche Aktien enthalten, verboten werden. Achtung: Als Kriegsmaterialproduzenten würden gemäss Initiative alle Unternehmen gelten, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Überdies soll sich die Schweiz dafür einsetzen, dass dieses Verbot weltweit für Banken und Versicherungen angewendet wird.

Bundesrat und Parlament haben Verständnis für das Anliegen des Initiativkomitees. Sie sind aber der Auffassung, bei einer Annahme der Initiative würden weder weniger Waffen produziert noch weniger Konflikte geführt. Zudem wären die wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für die Schweiz schädlich: Die Anlagemöglichkeiten für die Altersvorsorge und die AHV/IV würden stark eingeschränkt, und die KMU, die unter nach dem 5-Prozent-Kriterium als Kriegsproduzenten gelten würden, erhielten keine Kredite mehr.

Weiterführende Informationen

Tabellen

Karten

Thematisch ähnliche frühere Vorlagen

  • Verbot von Kriegsmaterial-Exporten (2009)
  • Kriegsmaterial-Initiative (1997)
  • Waffenausfuhrverbot (1972)
     

Verwandte Themen

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Politik, Kultur, Medien
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 61 58

Von Montag bis Freitag  09.00-12.00 und 14.00-16.00

Kontakt

Dieses Teaser-Bild führt zu weiteren Informationen zu: Abstimmungsdashboard

Abstimmungsdashboard Schweiz

Detaillierte Ergebnisse zu den eidgenössischen Abstimmungen

Icon VoteInfo

Die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen:

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/politik/abstimmungen/jahr-2020/2020-11-29/kriegsgeschaefte-initiative.html