Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und die Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung dieser Standards beteiligt.
Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Standards jedoch zu wenig weit. Darum wollen sie strengere gesetzliche Verpflichtungen einführen: Insbesondere verlangen sie, dass die Schweizer Unternehmen prüfen, ob ihre Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner bei deren Geschäftstätigkeit die Menschenrechte und die Umweltstandards einhalten. Sie müssten Massnahmen ergreifen, um gegen allfällige Verstösse vorgehen zu können; zudem sollen sie auch für das Fehlverhalten ihrer Tochterunternehmen und der von ihnen kontrollierten Unternehmen haften. Alle Schadensfälle, die diese Unternehmen verursachen sollen von Schweizer Gerichten nach Schweizer Recht beurteilt werden.
Das Parlament teilt das Anliegen der Initiative, die vorgesehenen Haftungsregeln gehen ihm aber zu weit. Darum hat es einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, den auch der Bundesrat unterstützt. Dieser Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf und führt neue Pflichten zur Berichterstattung und zur Sorgfaltsüberprüfung ein. Von Gesetzes wegen werden die Schweizer Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet.
Im Gegensatz zur Initiative ist die Regulierung jedoch international abgestimmt. Tochterunternehmen und wirtschaftlich unabhängige Zulieferer würden für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht haften. Wer gegen die neuen Pflichten verstösst, wird mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken bestraft.
Der indirekte Gegenvorschlag tritt nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum gegen ihn zustande kommt. Sollte ein Referendum zustande kommen, würde er dem Stimmvolk zur Abstimmung unterbreitet.