Konzernverantwortungsinitiative

Kantons-, Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert

Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp

Stadt-Land* Deutsche Schweiz Französische Schweiz Italienische Schweiz Schweiz
Städtisch
Kernstadt 62.9 69.6 55.1 63.8
übriger städtischer Raum 45.2 58.7 53.0 48.3
Intermediär 42.9 56.7 53.5 46.3
Ländlich 39.4 54.8 53.5 43.7
Total 47.8 59.9 53.9 50.7
* Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die bisherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf. Definitionen und genauere Angaben dazu finden sich am Ende der Seite unter «verwandte Themen».

Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der bisherigen Typologie orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.


Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik

Vorlage

Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und die Umweltstandards auch im Ausland einhalten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung dieser Standards beteiligt.

Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Standards jedoch zu wenig weit. Darum wollen sie strengere gesetzliche Verpflichtungen einführen: Insbesondere verlangen sie, dass die Schweizer Unternehmen prüfen, ob ihre Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner bei deren Geschäftstätigkeit die Menschenrechte und die Umweltstandards einhalten. Sie müssten Massnahmen ergreifen, um gegen allfällige Verstösse vorgehen zu können; zudem sollen sie auch für das Fehlverhalten ihrer Tochterunternehmen und der von ihnen kontrollierten Unternehmen haften. Alle Schadensfälle, die diese Unternehmen verursachen sollen von Schweizer Gerichten nach Schweizer Recht beurteilt werden.

Das Parlament teilt das Anliegen der Initiative, die vorgesehenen Haftungsregeln gehen ihm aber zu weit. Darum hat es einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, den auch der Bundesrat unterstützt. Dieser Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf und führt neue Pflichten zur Berichterstattung und zur Sorgfaltsüberprüfung ein. Von Gesetzes wegen werden die Schweizer Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichtet.
Im Gegensatz zur Initiative ist die Regulierung jedoch international abgestimmt. Tochterunternehmen und wirtschaftlich unabhängige Zulieferer würden für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht haften. Wer gegen die neuen Pflichten verstösst, wird mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken bestraft.
Der indirekte Gegenvorschlag tritt nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum gegen ihn zustande kommt. Sollte ein Referendum zustande kommen, würde er dem Stimmvolk zur Abstimmung unterbreitet.

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