Überwachung von Versicherten

Die neuen Gesetzesartikel legen Regeln fest, die Willkür verhindern und die Rechte der Betroffenen schützen sollen. Die Versicherungen dürfen jemanden nur dann verdeckt beobachten, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug haben und es mit anderen Mitteln aussichtslos oder unverhältnismässig schwierig wäre, das Anrecht auf Leistungen abzuklären. Gestattet sind Bild- und Tonaufzeichnungen, wenn sich die observierte Person an einem Ort aufhält, an dem man sie ohne Weiteres beobachten kann – etwa auf der Strasse, in einem Laden oder auf einem Balkon. Der Blick in Wohn- und Schlafzimmer ist nicht zulässig. Aufnahmen mit Drohnen, Richtmikrofonen oder Wanzen sind nicht erlaubt. Ortungsgeräte dürfen nur bedingt und nur mit richterlicher Genehmigung eingesetzt werden. Wer observiert worden ist, muss informiert werden und kann sich vor Gericht wehren.

Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp

Überwachung von Versicherten: Ergebnisse nach Sprachregion und Siedlungstyp (Ja in%)
Stadt-Land* Deutsche Schweiz Französische Schweiz Italienische Schweiz Schweiz
Städtisch        

Kernstadt

55.3 41.3 69.2 53.4

übriger städtischer Raum

71.2 50.8 70.8 67.1
Intermädiar 72.8 54.1 70.0 68.8
Ländlich 73.5 55.6 70.7 69.2
Total 68.4 50.6 70.1 64.7
Differenzen (in Prozentpunkten)  
Deutsche - französiche Schweiz 17.8
Deutsche - italienische Schweiz -1.7
Französiche - italienische Schweiz -19.5
Stadt - Land -6.8
* Die hier verwendete Aufteilung der Gemeinden basiert auf der «Stadt/Land-Typologie 2012» des BFS, welche die bisherige Stadt-Land-Definition von 2000 abgelöst hat. Zusätzlich werden im städtischen Gebiet die Kernstädte separat ausgewiesen, da sich deren Stimmverhalten erfahrungsgemäss oft deutlich von den übrigen (städtischen) Gemeinden abhebt. Die Gemeinden in der Kategorie "intermediär" weisen sowohl städtische wie ländliche Merkmale auf. Definitionen und genauere Angaben dazu finden sich am Ende der Seite unter «verwandte Themen».

Auch wenn sich die Stadt-/Land-Typologie 2012 teilweise an der bisherigen Typologie orientiert, so sind die beiden nicht 1:1 vergleichbar und nahtlose Zeitreihen können nicht erstellt werden. Soweit möglich, wurden die Abstimmungsergebnisse der früheren Vergleichsabstimmungen anhand der neuen Typologie dargestellt. Für Abstimmungen vor 2010 ist dies jedoch nicht möglich. Der Vergleich des Stadt-Land-Gegensatzes ist deshalb mit Vorsicht zu interpretieren.
Quelle: BFS/Abstimmungsstatistik

Kantons- Bezirks- und Gemeindeergebnisse - kartographisch visualisiert

Weiterführende Informationen

Tabellen

Karten

Thematisch ähnliche frühere Vorlage

Nachrichtendienstgesetz (2016)

Grundlagen und Erhebungen

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Politik, Kultur, Medien
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 463 61 58

Von Montag bis Freitag  09.00-12.00 und 14.00-16.00

Kontakt

Icon VoteInfo

Die Abstimmungs-App von Bund und Kantonen:

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/politik/abstimmungen/jahr-2018/2018-11-25/ueberwachung-von-versicherten.html