Die Treibhausgasemissionen sind gegenüber 1990 um mindestens 50 % gesenkt. Spätestens bis 2050 sind die Treibhausgasemissionen auf Netto-Null reduziert.
Die klimabedingten Risiken sind minimiert, die Chancen genutzt, Bevölkerung, Umwelt, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen geschützt und die Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt gegenüber diesen Risiken gesteigert.
- Arbeitstitel: Hitzetote
Im Siedlungsbereich sinkt die Anzahl der Schadenereignisse und ihre Auswirkungen nehmen gegenüber der Periode 2005-2015 ab.
Bevölkerung, Behörden, Unternehmen, Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, Fachkräfte sowie Konsumentinnen und Konsumenten verfügen über adäquate Informationen und Handlungskompetenzen zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen sowie zur Anpassung an den Klimawandel.
Den Energieverbrauch senken, Energie effizienter nutzen und erneuerbare Energien ausbauen
Beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr wird gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 eine Senkung um 43 %, beim Stromverbrauch eine Senkung um 13 % angestrebt.
Eine ausreichende, breit gefächerte, sichere, wirtschaftliche und umweltverträgliche Energieversorgung sowie die Resilienz der dafür benötigten Infrastruktur sind gewährleistet.
Der Anteil kosteneffizienter erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch erhöht sich kontinuierlich. Für die Stromproduktion aus Wasserkraft wird ein Ausbau angestrebt, mit dem die inländische Produktion im Jahr 2035 bei mindestens 37’400 Gigawattstunden liegt. Für die Stromproduktion aus den übrigen erneuerbaren Energien wird ein Ausbau angestrebt, mit dem die inländische Produktion im Jahr 2035 bei mindestens 17’000 Gigawattstunden liegt.
Biologische Vielfalt erhalten, nachhaltig nutzen, fördern und wiederherstellen
Der Erhaltungszustand der einheimischen Arten, insbesondere Populationen der national prioritären Arten, wird verbessert und ihr Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die genetische Vielfalt wird erhalten.
Die biologische Vielfalt sowie Ökosystemleistungen werden wiederhergestellt und erhalten. Ihre nachhaltige und standortangepasste Nutzung wird gefördert. Mensch und Umwelt werden durch invasive gebietsfremde Arten nicht gefährdet. Deren Ausbreitung ist eingedämmt und die Neueinbringung wird verhindert.
Negative Auswirkungen bestehender finanzieller Anreize auf Biodiversität und Landschaftsqualität werden aufgezeigt und wo möglich beseitigt. Neue finanzielle Anreize werden auf ihre Wirkung auf die Umwelt überprüft. Wo sinnvoll, werden neue positive Anreize geschaffen.
- Biodiversitätsausgaben (bis auf Weiteres)
Zur Sicherung des Raums für die langfristige Erhaltung der Biodiversität sind mindestens 17 % der Landesfläche durch wirkungsvolle, gut unterhaltene, ökologisch repräsentative und gut vernetzte Schutzgebietssysteme und andere wirksame gebietsbezogene Erhaltungsmassnahmen geschützt sowie in die umgebende Landschaft integriert. Die ökologische Infrastruktur ist erstellt und verstärkt. Der Zustand der national prioritären Lebensräume wird verbessert.
Der natürliche Zustand eines Teils der Gewässer, deren Ufer stark verbaut sind, wird so weit wie möglich wiederhergestellt. Für alle Gewässer wird ausreichend Raum ausgeschieden, der nur extensiv als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet wird. Die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässer (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischwanderung) werden bis 2030 so weit wie möglich eliminiert.
Die Funktionen des Bodens sind dauerhaft gewährleistet. Die Nutzung von Boden führt zu keinen physikalischen, chemischen und biologischen Belastungen, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und somit der Bodenfruchtbarkeit führen. Degradierte Böden werden wiederhergestellt und aufgewertet, damit sie ihre standorttypischen Funktionen wieder erfüllen können. Bis 2030 wird der Bodenverbrauch im Vergleich zu 2020 um einen Drittel reduziert. Ab 2050 geht netto kein Boden mehr verloren.