Der Anteil der Bevölkerung in der Schweiz, die unter der nationalen Armutsgrenze lebt, wird reduziert.
Allen Menschen in der Schweiz steht eine qualitativ hochstehende, bezahlbare und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung zur Verfügung. Präventionsangebote erreichen alle Bevölkerungsgruppen und sind niederschwellig ausgestaltet. Die Lebensbedingungen in der Schweiz sind gesundheitsfördernd. Der Anteil der Personen, die aus finanziellen Gründen auf eine notwendige medizinische Untersuchung oder Behandlung verzichten, geht zurück.
Der Anteil des preisgünstigen Wohnraums bleibt erhalten und wird in Gebieten mit hohem Bedarf erhöht. Auf dem Wohnungsmarkt benachteiligte Bevölkerungsgruppen haben Zugang zu preisgünstigem und angemessenem Wohnraum.
Der Zugang zu einer hochwertigen allgemeinen und beruflichen Bildung – auch auf Tertiärstufe – eröffnet ökonomische und soziale Chancen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder sozialem Status.
Den sozialen Zusammenhalt sicherstellen
Niemand wird diskriminiert, namentlich nicht wegen der Herkunft, der «Rasse», des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
- Opfer von Diskriminierung (zusätzliche Aufschlüsselung nach Geschlecht verfügbar. Weitere Aufschlüsselungen in Arbeit)
Menschen mit Behinderung sind in den Arbeitsmarkt integriert.
Die Zuwanderung erfolgt sicher, regulär und berücksichtigt den wirtschaftlichen Wohlstand sowie den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Schweiz. Flüchtlingen und schutzbedürftigen Personen wird Schutz gewährt. Dabei werden die geschlechter- und altersspezifischen Bedürfnisse und Verletzlichkeiten berücksichtigt. Die Ursachen von Flucht und irregulärer Migration nach Europa werden angegangen und die Integration von Flüchtlingen sowie Migrantinnen und Migranten wird gefördert und eingefordert.
Die Demokratie wird gestärkt durch die Schaffung von Teilhabe- und Gestaltungsmöglichkeiten an der gesellschaftlichen Entwicklung und an Entscheidungsprozessen, namentlich für Personen, die vom politischen Entscheidungsprozess ausgeschlossen sind, sowie Kinder und Jugendliche.
- Arbeitstitel: Aktive Bürgerschaft
Der Bund trägt den spezifischen und gemeinsamen Herausforderungen von Städten und Gemeinden, Agglomerationen, ländlichen Räumen und Berggebieten adäquat Rechnung und wirkt auf eine kohärente Raumentwicklung hin, die zur Minderung negativer regionaler Disparitäten und zur Erhaltung regionaler Vielfalt sowie zu einem zukunftsfähig gestalteten Lebensraum beiträgt.
- Arbeitstitel: Regionale Disparitäten
Die Deckung durch die Sozialversicherungen ist erhalten, diese sind finanziell konsolidiert und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Zusammen mit weiteren Bedarfsleistungen der Kantone decken sie soziale Risiken angemessen ab.
Die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann gewährleisten
Mann und Frau sind gleichberechtigt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf, in der Ausbildung, in der Politik wie auch in der Familie ist gewährleistet. Das Gesetz sorgt nicht nur für die formale, sondern auch für die tatsächliche Gleichstellung.
Erwerbsarbeit und unbezahlte Haus- und Familienarbeit sind ausgewogener auf die Geschlechter verteilt. Frauen und Männer profitieren von den entsprechenden Rahmenbedingungen, welche die Vereinbarkeit von Privat-, Familien- und Erwerbsleben sowie die ausgeglichene Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Haus- und Familienarbeit begünstigen.
Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.
Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.
Sämtliche Formen von Gewalt gegenüber Frauen und Mädchen sowie häusliche Gewalt sind eingedämmt.