MONET ist ein Indikatorensystem zum Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung in der Schweiz. Es misst und dokumentiert die aktuelle Lage und Entwicklung der Schweiz hinsichtlich der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigen Entwicklung. MONET ist ein gemeinsames Produkt des Bundesamts für Statistik (BFS), des Bundesamts für Umwelt (BAFU), des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE) und der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA).
Präsentation der Methoden und Werkzeuge des Indikatorensystems MONET
Einleitung
Die Bundesverfassung, die Legislaturplanung 1999-2003 sowie die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 des Bundesrats verlangen die Produktion geeigneter Indikatoren. Ebenfalls in diesem Sinne geäussert haben sich die Fachleute, die anlässlich der im August 1999 publizierten Pilotstudie zum Thema Nachhaltigkeitsindikatoren konsultiert worden waren. Das Indikatorensystem MONET ist auf der Basis dieser Vorgaben entwickelt worden.
Ausgehend von der allgemein anerkannten Brundtland-Definition und deren Interpretation wurden drei Zieldimensionen festgelegt (gesellschaftliche Solidarität, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, ökologische Verantwortung) und mittels Prinzipien präzisiert. Die 45 Prinzipien erhalten bei der Auswahl der Indikatoren konstitutive Bedeutung, da jeder Indikator von mindestens einem Prinzip abzuleiten ist.
Das System besteht aus einem zweidimensionalen Raster mit einer thematischen und einer prozessorientierte Achse. Dieses berücksichtigt einerseits 26 Themenbereiche und anderseits 5 verschiedene Indikatortypen. Zu letzteren gehört das Ausmass an Bedürfnisdeckung (Level), der Zustand und das Potential der Ressourcen (Kapital), die Aufwertungen und Beeinträchtigungen des Kapitals (Input/Output), die Effizienz und Disparitäten (Gestaltungskriterien) sowie die ergriffenen Massnahmen (Reaktionen). Die Themenliste wurde im Rahmen der Revision des Systems im Jahr 2009 vereinfacht und besteht infolgedessen aus 12 Themen.
Das Indikatorensystem ist in der MONET-Datenbank abrufbar. Sie enthält alle bereits produzierten, illustrierten und kommentierten Indikatoren, ausgewählte Subsets von Indikatoren sowie die Prinzipien. In einem Cockpit der Nachhaltigen Entwicklung kann rasch und mühelos abgelesen werden kann, in welchen Bereichen wir auf dem richtigen Weg sind und wo nicht. Verschiedene Publikationen runden das Angebot ab.
Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung
Nachhaltige Entwicklung wird hier mit Prinzipien konkretisiert. Die Prinzipien bilden den Referenzrahmen, mit dem sich beobachtete Entwicklungen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit einordnen lassen. Deswegen muss jeder Indikator einen Bezug zu mindestens einem Prinzip aufweisen.
Die Prinzipien werden thematisch den Zieldimensionen "gesellschaftliche Solidarität", "wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" und "ökologische Verantwortung" zugeordnet und in 20 Bereiche gegliedert.
Prinzipien zur gesellschaftlichen Solidarität
1a Gewährleistung der Menschenrechte
Jedes Mitglied der Gesellschaft hat das Recht auf ein menschenwürdiges Leben und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Demokratie, Rechtssicherheit und kulturelle Vielfalt sind gewährleistet.
1b Grenzen der individuellen Freiheit
Die individuellen Entfaltungsmöglichkeiten haben ihre Grenzen dort, wo die Menschenwürde gleichzeitig lebender Individuen oder künftiger Generationen beeinträchtigt wird.
2a Bedürfnisdeckung
Die Deckung der Grundbedürfnisse aller Individuen ist langfristig sicherzustellen. Zur Deckung der darüber hinaus gehenden materiellen und immateriellen Bedürfnisse soll den Individuen ein angemessener Spielraum eingeräumt werden.
2b Gesundheitsförderung
Die Gesundheit des Menschen soll geschützt und gefördert werden.
2c Armutsbekämpfung
Ein menschenwürdiges Leben ist frei von Armut. Bedürftige Mitglieder der Gesellschaft sollen Solidaritätsleistungen erhalten.
3a Zufriedenheit und Glück
Die Möglichkeiten für gegenwärtige und künftige Generationen, Lebenszufriedenheit und Glück zu finden, sollen erhalten und gefördert werden.
3b Wohlbefinden berücksichtigende Entwicklung
Der sozioökonomische Wandel und die Veränderungen der Umwelt dürfen nicht auf Kosten des physischen und psychischen Wohlbefindens des Individuums gehen.
4a Diskriminierungsverbot
Niemand darf aufgrund äusserer oder innerer Eigenschaften diskriminiert werden.
4b Chancengleichheit und Verteilungsgerechtigkeit
Jedes Mitglied der Gesellschaft soll dieselben Rechte und Chancen haben. Ein gerechter Zugang zu Ressourcen und deren gerechte Verteilung ist anzustreben.
4c Integration Benachteiligter
Die Integration benachteiligter Bevölkerungsgruppen und Regionen ins wirtschaftliche, soziale, kulturelle und politische Leben soll gefördert werden.
5a Interkulturelle und personelle Verständigung
In Anerkennung der Tatsache, dass die Funktionstüchtigkeit und Überlebensfähigkeit der Gesellschaft wesentlich im solidarischen Handeln ihrer Mitglieder gründen, sollen der Austausch und die Verständigung zwischen Einzelnen, Gruppen und Menschen verschiedenen Alters gefördert werden.
5b Soziale und politische Partizipation
Die soziale und politische Partizipation soll gefördert werden.
6a Entwicklungszusammenarbeit
Eine weltweit gerechte Entwicklung soll gefördert werden. Dies beinhaltet den Abbau von Ungleichheiten auf globaler Ebene. Zentral sind die Armutsbekämpfung und die Unterstützung der benachteiligten Länder, Regionen und Bevölkerungsgruppen.
6b Friedens- und Demokratieförderung
Das friedliche Zusammenleben der Völker und Nationen, die Achtung der Menschenrechte und demokratische Staatsstrukturen sollen gefördert werden.
6c Multilaterale Politik
Die multilaterale Politik soll den Erhalt der natürlichen Ressourcen und die Einhaltung der Menschenrechte fördern.
7a Entwicklung des Humankapitals
Das kollektive Wissen und das soziokulturelle Erbe sollen vermehrt, zwischen Bevölkerungsgruppen ausgetauscht und für künftige Generationen erhalten werden.
7b Informations- und Meinungsfreiheit
Informationen sollen ungehindert fliessen. Freie Meinungsbildung und Meinungsäusserung sind zu gewährleisten.
7c Förderung der Lernfähigkeit
Die Fähigkeit, Informationen differenziert aufzunehmen und zudeuten, soll gefördert werden.
7d Kindergerechtes Umfeld
Kinder und Jugendliche sollen in einem offenen, motivierenden und zukunftsgerichteten Umfeld leben können.
Prinzipien zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Wirtschaftsordnung im Dienste des Gemeinwohls
Wirtschaftliches Handeln soll individuelle und gesellschaftliche Bedürfnisse effektiv und effizient befriedigen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind so zu gestalten, dass sie die persönliche Initiative fördern und dabei das Eigeninteresse in den Dienst des Wohlergehens derzeitiger und künftiger Bevölkerung stellen.
9a Markt als Wirtschaftsordnung
Die Güterallokation soll grundsätzlich auf freien Märkten erfolgen. Bei Marktversagen oder bei Gütern mit überwiegend öffentlichem Interesse (meritorischen Gütern) sind Eingriffe in den freien Markt gerechtfertigt.
9b Kostenwahrheit und Verursacherprinzip
Die Preise sollen die Knappheit der natürlichen Ressourcen und Senken widerspiegeln sowie die externen Kosten enthalten. Das Verursacherprinzip soll konsequent angewendet werden.
9c Systemkonforme Markteingriffe
Bei Eingriffen ins Marktgeschehen sollen in erster Linie marktwirtschaftliche Instrumente eingesetzt werden.
10a Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft muss über die Zeit zumindest erhalten werden. Ein effizienter Einsatz der natürlichen Ressourcen, sowie eine zukunftsgerichtete Wirtschaftsstruktur sollen gefördert werden.
10b Innovations- und wettbewerbsfreundliche Wirtschaftsordnung
Die Rahmenbedingungen des marktwirtschaftlichen Systems sollen so gestaltet werden, dass Innovationen und Wissenstransfer angeregt und funktionsfähige Märkte aufrechterhalten beziehungsweise verbessert werden. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Standortqualität sollen erhalten und gefördert werden.
10c Forschungsförderung
Forschung und Entwicklung, welche die Nachhaltige Entwicklung unterstützen, sollen gefördert werden.
10d Langfristige Ausrichtung der öffentlichen Finanzen
Der gegenwärtige Umgang mit den öffentlichen Finanzen darf die individuelle und gesellschaftliche Bedürfnisdeckung künftiger Generationen nicht gefährden.
10e Erhaltung des produzierten Kapitals
Bereits produziertes Kapital wie Hoch- und Tiefbauten, Maschinen oder Ausrüstungsgüter soll durch Investitionen erhalten, erneuert oder durch nachhaltigere Alternativen ersetzt werden.
11a Voraussehbarkeit von Systemänderungen
Die Rahmenbedingungen des marktwirtschaftlichen Systems sollen so gestaltet werden, dass sich eine langfristige Orientierung lohnt und der gesellschaftliche Wandel, der zur Anpassung an die zukünftigen Erfordernisse nötig ist, erleichtert wird.
11b Sozialverträgliche Veränderungsgeschwindigkeit
Die Geschwindigkeit respektive Langsamkeit von Veränderungen der Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Systems darf den sozialen Frieden nicht gefährden.
12a Umweltgerechte Produktion
Die von Produktionsbetrieben ausgehenden Umweltbelastungen und -risiken sollen minimiert, die Energie- und Materialflüsse optimiert werden.
12b Umwelt und sozialgerechter Konsum
Der Konsum von Gütern und Dienstleistungen soll möglichst umweltverträglich und sozial gerecht sein.
12c Transparente Betriebs und Konsumenteninformation
Innerhalb und ausserhalb von Produktionsbetrieben sollen Informationen bereitgestellt werden, die für möglichst nachhaltige Produktionsweisen und Konsumgewohnheiten nützlich sind (beispielsweise mit Umweltmanagementsystemen).
Sinnstiftende und existenzsichernde Beschäftigung
Das wirtschaftliche System soll Personen, welche eine Erwerbstätigkeit wünschen, eine sinnstiftende Arbeit ermöglichen, mit der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
14a Umwelt und sozialverträglicher Welthandel
Das multilaterale Handelssystem soll die soziale Gerechtigkeit und den schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen begünstigen sowie den Transfer hierfür benötigter Technologien fördern.
14b Allseitig nutzbringender Welthandel
Das multilaterale Handelssystem soll die Deckung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse einer Nation fördern, ohne dass dadurch die Bedürfnisdeckung in anderen Nationen verschlechtert wird.
Prinzipien zur ökologischen Verantwortung
15a Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen langfristig erhalten und bestehende Schäden behoben werden.
15b Erhaltung der Biodiversität
Die Natur muss in ihrer dynamischen Vielfalt erhalten bleiben. Jede Beeinträchtigung der Natur soll soweit kompensiert werden, dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie die Qualität und Vernetzung der Lebensräume gewährleistet bleibt.
16a Verbrauchsbegrenzung für erneuerbare Ressourcen
Der Verbrauch erneuerbarer Ressourcen ist unter dem Regenerationsniveau zu halten.
16b Verbrauchsbegrenzung für nicht erneuerbare Ressourcen
Nicht erneuerbare Ressourcen sollen höchstens in dem Ausmass verbraucht werden, wie ein Ersatz durch erneuerbare Ressourcen möglich ist.
17a Begrenzung abbaubarer Abfälle und Schadstoffe
Die Belastung der Umwelt durch abbaubare Abfälle und Schadstoffe ist zu minimieren. Die Verschmutzung soll die Absorptionsfähigkeit der Ökosysteme nicht übersteigen.
17b Verzicht auf nicht abbaubare Schadstoffe
Die Emission nicht abbaubarer Schadstoffe in die Umwelt soll wenn immer möglich verhindert werden.
18a Minimierung der Risiken bedingt durch Naturkatastrophen
Die Menschen, deren natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Infrastruktur sollen durch Präventivmassnahmen oder Anpassungsmassnahmen vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen geschützt werden.
18b Minimierung von menschenverursachten Risiken
Durch menschliche Aktivitäten verursachte Risiken mit schweren Auswirkungen auf Mensch und Biosphäre sind nur so weit zulässig, als sie keine dauerhaften Schäden über eine Generation hinaus verursachen.
18c Vorsorge bei Ungewissheit
Schweren oder irreversiblen Umweltschäden soll vorgebeugt werden, auch wenn noch keine absolute wissenschaftliche Sicherheit bezüglich des effektiven Risikos besteht. Dazu gehört, dass gegen den Klimawandel und dessen Auswirkungen vorsorglich Massnahmen getroffen werden sollen.
Rücksicht auf das Zeitmass natürlicher Prozesse
Anthropogene Eingriffe in die Natur dürfen nicht in kürzerer Zeit erfolgen, als natürliche Prozesse für die Regeneration und Anpassung benötigen.
Lebenswerte Natur- und Kulturlandschaft
Die Gestaltung des natürlichen Lebensraumes des Menschen muss sich von der Idee der Menschenrechte leiten lassen. Die Würde des Menschen verlangt eine lebenswerte Natur- und Kulturlandschaft, zu der alle Menschen einen gleichberechtigten Zugang haben sollen.
Die Prinzipien sind im PDF unten verfügbar
Bedeutung der Beurteilungssymbole
Jeder Indikator des MONET 2030-Systems wird von drei Symbolen begleitet:
Angestrebte Entwicklungen
Das erste zeigt die angestrebte Entwicklung gemäss den Zielen der Nachhaltigen Entwicklung. Zu diesen Zielen gehören Ziele der nachhaltigen Entwicklung der Agenda 2030 (SDG) und die im schweizerischen Kontext angepassten Unterziele, Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung oder quantitative und datierte Ziele.



Beobachtete Entwicklungen
Das zweite Symbol veranschaulicht die beobachtete Entwicklung ausgehend von der berechneten Tendenz für den untersuchten Zeitraum, in der Regel von 2000 oder dem Datum der ersten Erhebung, falls dieses nach 2000 liegt, bis zum letzten verfügbaren Wert.



Zusammenfassung: beobachtete Entwicklung im Vergleich zur angestrebten Entwicklung
Das dritte Symbol fasst die ersten beiden zusammen und ermöglicht so eine Beurteilung der beobachteten Entwicklung. Diese ist positiv, wenn sie der angestrebten Entwicklung entspricht, andernfalls negativ. Die Entwicklung gilt als unverändert, wenn sie zwischen +3% und -3% liegt.




Detaillierte Erklärungen sind im PDF unten verfügbar
Übersicht über die aktuellen Praktiken bei der indikatorbasierten Bewertung
Dieser Bericht (nur in Englisch verfügbar) verschafft einen Überblick über die aktuelle Praxis in Europa im Bereich der indikatorbasierten Bewertung für die Nachhaltige Entwicklung.
Revisionen des MONET-Indikatorensystems
Warum brauchte es eine Revision?
Die Erfahrungen, die seit dem Aufschalten des Indikatorensystems MONET im Jahr 2003 gesammelt wurden, sowie eine 2007 bei den Benutzerinnen und Benutzern durchgeführte Erhebung zeigen, dass das System sehr robust ist und einem vorhandenen Bedürfnis entspricht. Einige Elemente mussten jedoch optimiert werden, beispielsweise die Lesbarkeit, die durch die Grösse des Systems eingeschränkt war,, die geringe Aussagekraft gewisser Indikatoren, die bestehenden Lücken sowie die eingeschränkte Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene.
Ziele der Revision
Mit der Revision des Systems, die zwischen September 2007 und Juni 2009 stattfand, wurden folgende Ziele verfolgt:
- Verminderung der Anzahl Indikatoren
- Steigerung der Aussagekraft
- Füllen von Datenlücken
- Verbesserung der internationalen Vergleichbarkeit
Da die strukturellen Elemente des Systems, also die Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung und die Indikatorentypologie, sehr robust sind, wurden sie keiner Revision unterzogen.
Vorgehen
Zunächst wurde das System analysiert und die Indikatoren einer Reihe von Auswahlkriterien unterworfen. Wichtige Kriterien waren die Nutzung der Indikatoren in Berichten und Analysen, deren Präsenz in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2008-2011 des Bundesrats sowie die internationalen Vergleichsmöglichkeiten der einzelnen Indikatoren. Die Ergebnisse der Analyse wurden von mehreren Arbeitsgruppen diskutiert, kommentiert und ergänzt. Die Arbeitsgruppen setzten sich aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Bereiche des BFS sowie der Bundesämter, die sich mit der Nachhaltigen Entwicklung beschäftigen, zusammen.
Das neue MONET-System
Die Themenliste, sozusagen das Einstiegsportal des Systems, wurde ebenfalls revidiert. Ziel war es, die Verkleinerung des Systems zu erleichtern und dessen Lesbarkeit zu verbessern.
Die zwölf neuen Themen, vorher waren es 26, decken sich teilweise mit den Themen des Indikatorensystems der Nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union.
Das im Jahr 2009 revidierte System umfasst nicht mehr 130, sondern nur noch 80 Indikatoren, wobei zwölf Indikatoren neu hinzugefügt wurden. Sie sind nach den neuen Themen geordnet.
Einige Indikatoren, die als besonders aussagekräftig für die Beobachtung der Nachhaltigen Entwicklung gelten, können zurzeit noch nicht produziert werden, weil geeignete Daten oder Definitionen fehlen. Diese Indikatoren sind im nachfolgenden Dokument aufgelistet.
Warum brauchte es eine Revision?
Das aus der Revision 2009 hervorgegangene System erfüllte die internationalen Empfehlungen zur Messung der Nachhaltigen Entwicklung1 nahezu perfekt. Thematik und Messung der Nachhaltigen Entwicklung haben sich jedoch insbesondere im Anschluss an die Konferenz der Vereinten Nationen über Nachhaltige Entwicklung (Rio+20) verändert. Im Rahmen der Erneuerung der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016–2019 des Bundesrats sowie der Verabschiedung der Ziele für Nachhaltige Entwicklung («Sustainable Development Goals», SDG) im September 2015 durch die UNO (Agenda 2030) wurde das MONET-Indikatorensystem zwischen 2014 und 2016 revidiert.
1 United Nations Economic Commission for Europe, Conference of European Statisticians Recommendation on Measuring Sustainable Development, 2014
Ziele der Revision
Ziel des Revisionsprojekts war die Anpassung des MONET-Monitoringsystems an die Veränderungen im Bereich der Messung der Nachhaltigen Entwicklung und des statistischen Systems. Überdies sollten die Verwendung und die Bekanntmachung der Indikatoren vereinfacht werden. Es ging hingegen nicht darum, das Indikatorensystem auszubauen oder komplizierter zu gestalten.
Die Indikatoren wurden unter anderen im Hinblick auf die Integration der SDG in die Strategie Nachhaltige Entwicklung revidiert. Ausserdem wurde den neuen Möglichkeiten, die sich aus der Weiterentwicklung des Systems umweltökonomischer Gesamtrechnungen (System of Environmental-Economic Accounting, SEEA) ergeben, Rechnung getragen.
Die Strukturelemente des Systems wie die Themen und die Typologie der Indikatoren wurden nicht überarbeitet, da sie mit den entsprechenden internationalen Empfehlungen übereinstimmen.
Vorgehen
Die Bestandteile des Indikatorensystems (Themen, Prinzipien, Indikatoren) wurden anhand verschiedener Kriterien analysiert. Die Ergebnisse dieser Analyse wurden in mehreren Arbeitsgruppen aus bundesinternen und -externen Fachpersonen besprochen, kommentiert und ergänzt.
Das neue MONET-System
Die Arbeiten führten zur Anpassung einiger Prinzipien der Nachhaltigen Entwicklung sowie zur Revision der Indikatoren. Im revidierten System sind 22 der insgesamt 73 Indikatoren neu.
Die Gleichstellung von Frau und Mann wird anhand einer Reihe von Indikatoren gemessen, die auf verschiedene Themen des MONET-Systems verteilt sind. Um die Geschlechtergleichheit unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigen Entwicklung zu präsentieren, wurden diese Indikatoren in einem Querschnittsthema zusammengefasst.
Eine bestimmte Anzahl Indikatoren, die für das Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung als besonders relevant eingestuft werden, können in naher Zukunft nicht produziert werden, da entsprechende Daten oder Definitionen fehlen. Diese Indikatoren sind im folgenden Dokument aufgeführt.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, RaumEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 480 58 46
Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr