SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
Im Bereich der Geschlechtergleichheit wurden durch die Umsetzung der Millenium-Entwicklungsziele (insbesondere beim gleichberechtigten Zugang von Mädchen und Jungen zur Grundschulbildung) Fortschritte erzielt. Dennoch sind Frauen und Mädchen überall auf der Welt noch immer Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Die Geschlechtergleichheit ist nicht nur ein grundlegendes Menschenrecht, sondern auch Voraussetzung für eine Welt des Friedens, des Wohlstands und der Nachhaltigkeit. Frauen und Mädchen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, menschenwürdiger Arbeit und Entscheidungsprozessen in Politik und Wirtschaft zu garantieren, trägt zur Nachhaltigkeit des Wirtschaftssystems bei und dient der Gesellschaft und der Menschheit als Ganzes.
Schweizer Unterziel 5.1: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf, in der Ausbildung, in der Politik wie auch in der Familie ist gewährleistet. Das Gesetz sorgt nicht nur für die formale, sondern auch für die tatsächliche Gleichstellung.
SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
[…] Eine Arbeit zu haben ist vielerorts keine Garantie gegen Armut. […] Um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, müssen die nötigen Voraussetzungen für gute Arbeitsplätze geschaffen werden, die zur Wirtschaftsförderung beitragen, ohne die Umwelt zu beeinträchtigen. Ausserdem muss die gesamte Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter die Möglichkeit haben, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und unter menschenwürdigen Bedingungen zu arbeiten.
Schweizer Unterziel 8.5(b): Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.
Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt den Lohnunterschied (erklärter und unerklärter Anteil) zwischen Frauen und Männern im privaten Sektor ab. Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Ein Rückgang des Lohnunterschieds zwischen Mann und Frau ist ein Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung.
Lesehilfe
Diese Differenz wird teilweise durch die überproportionale Vertretung der Frauen in der Gruppe der Arbeitnehmenden mit tiefen Löhnen und das geringere Ausbildungsniveau vor allem älterer Frauen erklärt. Dazu kommen Teilzeitarbeit und familienbedingte Unterbrüche der Erwerbstätigkeit, die sich nachteilig auf die Anzahl Dienstjahre auswirken können.
Internationaler Vergleich
Eurostat publiziert einen ähnlichen, anhand des Durchschnittslohns berechneten Indikator.
Tabellen
Methodologie
Dieser Indikator zeigt den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern im Verhältnis zum Lohn der Männer. Berechnet wird er auf Basis des standardisierten monatlichen Bruttolohns (Median) im privaten Sektor. Datengrundlage ist die Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE), die alle zwei Jahre durchgeführt wird beim Bundesamt für Statistik.
Definitionen
Lohn
Mit einem Lohn wird Arbeit (in Form von Geld oder Naturalleistungen) bezahlt, die eine Person gemäss einem schriftlichen oder mündlichen Vertrag für eine andere Person geleistet hat. Nicht als Lohn gilt somit das Einkommen aus selbständiger, auf eigene Rechnung ausgeübter Tätigkeit. Üblicherweise wird zwischen dem Bruttolohn (vor Abzug der Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherungen) und dem Nettolohn (nach Abzug dieser Beiträge) unterschieden.
Monatlicher standardisierter Bruttolohn
Teilzeitstellen werden auf ein Vollzeitäquivalent von 4 1/3 Wochen zu 40 Arbeitsstunden umgerechnet.
Median
Der Median (Zentralwert) teilt die nach Grösse geordneten Beobachtungswerte in zwei gleich grosse Hälften. Die eine Hälfte der Werte liegt über, die andere unter dem Median.
Quellen
Unterziele
Schweizer Unterziel 5.1: Mann und Frau sind gleichberechtigt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern im Beruf, in der Ausbildung, in der Politik wie auch in der Familie ist gewährleistet. Das Gesetz sorgt nicht nur für die formale, sondern auch für die tatsächliche Gleichstellung.
Schweizer Unterziel 8.5(b): Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.
Internationales Unterziel 5.1: Alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beenden
Internationales Unterziel 8.5: Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschliesslich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, RaumEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 460 58 46
Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr