MONET 2030: Erwerbsquote der Frauen


SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern

Schweizer Unterziel 8.5(b): Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die Erwerbsquote der 15- bis 64-jährigen Frauen im zweiten Quartal eines Jahres. Um der Teilzeitbeschäftigung Rechnung zu tragen, weist der Indikator die Erwerbsquote der Frauen in Vollzeitäquivalenten aus. Frauen werden durch ihre Integration in den Arbeitsmarkt finanziell unabhängiger und können am Berufsleben teilnehmen Mit der Erhöhung der Erwerbsquote der Frauen wird ein Schritt in Richtung nachhaltige Entwicklung gemacht.

Lesehilfe
Wird die Erwerbsquote nicht in Vollzeitäquivalenten ausgewiesen, so ist sie – insbesondere bei den Frauen – höher. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Frauen im Vergleich zu Männern häufiger teilzeitbeschäftigt sind.

Internationaler Vergleich
Die Indikatorenwerte sind mit jenen der OECD-Länder und der Europäischen Union vergleichbar.


Tabellen

Methodologie

Der Indikator gibt Auskunft über den Anteil der Erwerbspersonen zwischen 15 und 64 Jahren an der ständigen Wohnbevölkerung, in Vollzeitäquivalenten. Der Indikator basiert auf den Werten des zweiten Jahresquartals. Bei der Erwerbsquote handelt es sich um den Anteil der Erwerbspersonen (Erwerbstätige und Erwerbslose gemäss ILO) an der Referenzbevölkerung. Für die Umrechnung in Vollzeitäquivalente wird bei den Erwerbslosen der gewünschte bzw. gesuchte Beschäftigungsgrad berücksichtigt.

Die Erwerbsquote wird vom Bundesamt für Statistik (BFS) im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (SAKE) vierteljährlich (bis 2009 jährlich im 2. Quartal) berechnet und publiziert. Aufgrund einer Revision der Gewichtung der SAKE ist 2010 ein Bruch in der Zeitreihe zu verzeichnen.

Definitionen

Erwerbspersonen
Als Erwerbspersonen gelten die erwerbstätigen und die erwerbslosen (gemäss ILO) Personen zusammen. Erwerbspersonen werden mit dem Arbeitsangebot gleichgesetzt.

Erwerbslose gemäss ILO (ILO = International Labour Organization)
Als Erwerbslose gemäss ILO gelten Personen im Alter von 15-74 Jahren, die
• in der Referenzwoche nicht erwerbstätig waren und
• die in den vier vorangegangenen Wochen aktiv eine Arbeit gesucht haben und
• die für die Aufnahme einer Tätigkeit verfügbar wären.

Diese Definition entspricht den Empfehlungen des Internationalen Arbeitsamtes und der OECD sowie den Definitionen von EUROSTAT.

Erwerbstätige
Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche

• mindestens eine Stunde gegen Entlöhnung gearbeitet haben
• oder trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten,
• oder unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.

Unter diese Definition fallen, unabhängig vom Ort, wo die Tätigkeit ausgeführt wird (im Betrieb, zu Hause [Heimarbeit] oder in einem anderen Privathaushalt), alle Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden, im eigenen Familienbetrieb mitarbeitenden Familienmitglieder, Lehrlinge, Rekruten, Unteroffiziere und Offiziere, die während der Rekrutenschule bzw. des Abverdienens ihre Arbeitsstelle bzw. ihren Arbeitsvertrag behalten können, Schüler und Studierende, die neben ihrer Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgehen, und Rentner, die nach der Pensionierung noch erwerbstätig sind. Nicht berücksichtigt werden die Hausarbeit im eigenen Haushalt, unbezahlte Nachbarschaftshilfe und andere ehrenamtliche Tätigkeiten.

Vollzeitäquivalente (VZÄ)
Einem Vollzeitäquivalent entspricht ein 100% besetzter Arbeitsplatz (Beispiel: eine Anstellung von 50% ergibt 0,5 VZÄ).

Quellen

Unterziele

Schweizer Unterziel 8.5(b): Die Erwerbsbeteiligung und das Erwerbsvolumen der Frauen erhöht sich. Frauen und Männer sind ökonomisch unabhängig und während des ganzen Lebens eigenständig sozial abgesichert. Die Lohnungleichheit ist beseitigt und das Rentengefälle zwischen Frauen und Männern verringert sich.

Internationales Unterziel 8.5: Bis 2030 produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle Frauen und Männer, einschliesslich junger Menschen und Menschen mit Behinderungen, sowie gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit erreichen.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/gleichstellung-geschlechter/erwerbsquote-frauen.html