SDG 5: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen
Im Bereich der Geschlechtergleichheit wurden durch die Umsetzung der Millenium-Entwicklungsziele (insbesondere beim gleichberechtigten Zugang von Mädchen und Jungen zur Grundschulbildung) Fortschritte erzielt. Dennoch sind Frauen und Mädchen überall auf der Welt noch immer Opfer von Diskriminierung und Gewalt. Die Geschlechtergleichheit ist nicht nur ein grundlegendes Menschenrecht, sondern auch Voraussetzung für eine Welt des Friedens, des Wohlstands und der Nachhaltigkeit. Frauen und Mädchen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung, menschenwürdiger Arbeit und Entscheidungsprozessen in Politik und Wirtschaft zu garantieren, trägt zur Nachhaltigkeit des Wirtschaftssystems bei und dient der Gesellschaft und der Menschheit als Ganzes.
Schweizer Unterziel 5.5: Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.
Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt den Frauenanteil im Nationalrat und in kantonalen Parlamenten. Er repräsentiert eine der politischen Partizipationsmöglichkeiten für Frauen. Eine angemessene Vertretung von Frauen in politischen Organen fördert den Einbezug der Geschlechterperspektiven in politische Entscheidungen, was für die Realisierung der Gleichstellung zwischen Frau und Mann von grosser Bedeutung ist. Im Sinne der Nachhaltigen Entwicklung wird daher eine Erhöhung des Anteils Frauen in Parlamenten angestrebt.
Internationaler Vergleich
Die UNO und die Internationale Parlamentarische Union vergleichen die Frauenanteile in den nationalen Parlamenten. Die Frauenanteile in den Kantonsparlamenten sind auf internationaler Ebene nicht vergleichbar.
Bemerkung: Synthese der beobachteten Entwicklungen des Nationalrats (NR) und der Kantonsparlamente (KP). Die Veränderung in Prozent von jeder Variable wird in einen Einzelwert zusammengefasst (-1 für eine negative Entwicklung, 0 für keine wesentliche Veränderung, +1 für eine positive Entwicklung). Die Einzelwerte werden anschliessend addiert und das Resultat ergibt die gesamte Entwicklungsrichtung des Indikators.
Tabellen
Methodologie
Der Indikator zeigt den Frauenanteil im Nationalrat und in kantonalen Parlamenten. Die verwendeten Daten der Anteile der Frauen im Nationalrat und in den Kantonsparlamenten entstammen der Statistik der Wahlen und Abstimmungen des Bundesamts für Statistik.
Für die Nationalratswahlen wird der Stand am Wahltag angezeigt. Für die kantonalen Parlamentswahlen werden für jeden Kanton die jeweils aktuellsten Wahlergebnisse vor den Nationalratswahlen verwendet (Ausnahme: 2011: Stand 13. November (die kantonalen Wahlen in Fribourg fanden kurz nach den Nationalratswahlen statt)). Der ausgewiesene Frauenanteil ergibt sich aus den von Frauen besetzten Sitzen aller Kantonsparlamente sowie der gesamten Anzahl zu vergebender Sitze in allen Kantonen. Für 1971 werden keine Werte ausgewiesen, da nur ein kleiner Teil der Kantone zu diesem Zeitpunkt bereits das Frauenstimm- und Wahlrecht eingeführt hatte.
Parlamente auf kommunaler Ebene werden vom Indikator nicht abgebildet, da nicht alle Gemeinden über ein solches verfügen und in der Statistik nur statistische Städte bzw. vor 2015 nur Gemeinden mit mehr als 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern erfasst werden.
Definitionen
Parlament (Bund)
In der Schweiz gilt – nach dem Vorbild der USA – das so genannte Zweikammersystem. Der Nationalrat repräsentiert das Volk; der Ständerat die Kantone. Die beiden Räte sind gleichberechtigt; sie tagen jeweils gleichzeitig, aber getrennt. Zur «Vereinigten Bundesversammlung» treten sie nur für Wahlen und ausserordentliche Geschäfte zusammen.
Der Nationalrat besteht aus 200 Mitgliedern und wird alle vier Jahre neu gewählt. Gemäss Artikel 149 der Bundesverfassung bildet jeder Kanton einen Wahlkreis. Je nach Grösse der Wohnbevölkerung haben die Wahlkreise mehr oder weniger Sitze im Nationalrat zugute. Jedem Wahlkreis steht jedoch mindestens einer zu; in Kantonen mit nur einem Sitz wird nach dem Majorzsystem gewählt (UR, OW, NW, GL, AI und seit 2003 AR). In den 20 Kantonen mit zwei oder mehr Sitzen erfolgt die Sitzverteilung nach dem Proporzsystem.
Parlamente (Kantone)
Die Parlamente in den Kantonen bestehen aus 49 (AI) bis 180 Mitgliedern (ZH), wobei in Appenzell Innerrhoden die Sitzzahl entsprechend der Bevölkerungszahl variiert. Die Abgeordneten werden in 18 Kantonen nach dem Proporzsystem bestimmt; in Appenzell Innerrhoden und in Graubünden nach dem Majorzsystem. In diesen beiden Kantonen werden einige oder alle Mandate an Gemeinde- oder Bezirksversammlungen vergeben. Gemischte Systeme von Proporz und Majorz bestehen in Uri, Schwyz, Zug, Basel-Stadt, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden. Die Wahlen erfolgen in mehreren Wahlkreisen, ausser im Tessin und in Genf, wo der Kanton den einzigen Wahlkreis darstellt. Die Legislaturperiode dauert vier Jahre, ausser in Freiburg und Waadt (5 Jahre).
Links
Quellen
Unterziele
Schweizer Unterziel 5.5: Die umfassende und wirksame Beteiligung der Frauen ist auf allen Entscheidungsebenen des wirtschaftlichen, politischen und öffentlichen Lebens gewährleistet.
Internationales Unterziel 5.5: Die volle und wirksame Teilhabe von Frauen und ihre Chancengleichheit bei der Übernahme von Führungsrollen auf allen Ebenen der Entscheidungsfindung im politischen, wirtschaftlichen und öffentlichen Leben sicherstellen.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, RaumEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 460 58 46
Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr