SDG 8: Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern
[…] Um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, müssen die nötigen Voraussetzungen für gute Arbeitsplätze geschaffen werden, die zur Wirtschaftsförderung beitragen, ohne die Umwelt zu beeinträchtigen. Ausserdem muss die gesamte Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter die Möglichkeit haben, eine Erwerbstätigkeit auszuüben und unter menschenwürdigen Bedingungen zu arbeiten.
Schweizer Unterziel 8.8: Menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Sozialstandards werden eingehalten und gefördert.
Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt die anerkannten Berufsunfälle pro 1000 Vollbeschäftigte für die drei Wirtschaftssektoren. Die Nachhaltige Entwicklung fordert nicht nur für alle Menschen im Erwerbsalter die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit, sondern auch sichere Arbeitsbedingungen für deren Ausübung. Somit wird eine Abnahme der Anzahl Berufsunfälle angestrebt.
Lesehilfe
Selbständigerwerbende unterstehen nicht dem Versicherungsobligatorium gemäss Unfallversicherungsgesetz. Sie werden deshalb nicht vom Indikator abgebildet.
Internationaler Vergleich
Der Indikator ist international nicht vergleichbar.
Bemerkung: Synthese der beobachteten Entwicklungen der drei Wirtschaftssektoren. Die Veränderung in Prozent von jeder Variable wird in einen Einzelwert zusammengefasst (-1 für eine negative Entwicklung, 0 für keine wesentliche Veränderung, +1 für eine positive Entwicklung). Die Einzelwerte werden anschliessend addiert. Das Resultat ergibt die gesamte Entwicklungsrichtung des Indikators.
Tabellen
Methodologie
Der Indikator zeigt die Anzahl Berufsunfälle, die von den Unfallversicherern anerkannt wurden, pro 1000 Vollbeschäftigte für die drei Wirtschaftssektoren.
Bei den Vollbeschäftigten handelt es sich um eine Schätzung: Den Unfallversicherern ist die Zahl der Versicherten nicht direkt bekannt, da neben der Branchenzugehörigkeit nur die jährliche Lohnsumme der Versicherten gemeldet werden muss. Die gesamte Lohnsumme eines Kollektivs geteilt durch den so ermittelten Durchschnittslohn entspricht der theoretischen Zahl der Vollbeschäftigten. So entsprechen beispielsweise zwei Arbeitnehmende mit einem Arbeitspensum von je 50 % zusammen wiederum einem Vollbeschäftigten.
Die Daten stammen aus der Unfallstatistik gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG). Die bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) angesiedelte Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung UVG (SSUV) führt die Unfalldaten aller Versicherer zusammen und wertet sie aus.
In der Unfallstatistik UVG sind Selbständigerwerbende nicht erfasst, da diese nicht dem Versicherungsobligatorium gemäss UVG unterstehen. Die Zahl der Vollbeschäftigten gemäss Unfallstatistik UVG weicht daher von den Beschäftigtenzahlen anderer Statistiken wie der Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT) ab.
Links
Unterziele
Schweizer Unterziel 8.8: Menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Sozialstandards werden eingehalten und gefördert.
Internationales Unterziel 8.8: Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer, einschliesslich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, RaumEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 480 58 46
Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr