SDG 16: Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen
«[…]Um friedliche und inklusive Gesellschaften zu fördern und angesichts der Tatsache, dass die Funktionsfähigkeit und der Fortbestand der Gesellschaft wesentlich vom solidarischen Handeln ihrer Mitglieder abhängt, sollen der Austausch und die Verständigung zwischen Einzelnen, Gruppen und Personen unterschiedlichen Alters sowie die soziale und politische Partizipation vorangetrieben werden (Prinzipien 5a und 5b).»
Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt den Anteil der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren, die üblicherweise zu Hause, bei der Arbeit oder an der Ausbildungsstätte mindestens zwei Sprachen spricht. Berücksichtigt werden auch Nicht-Landessprachen (z.B. Englisch, Portugiesisch, Albanisch).
Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz. Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch sind als Landessprachen in der Bundesverfassung verankert. Die Förderung der Mehrsprachigkeit sowie der Verständigung und des Austausches zwischen den Sprachgemeinschaften sind zentrale Grundsätze der Schweizer Sprachenpolitik. Kenntnisse in mehr als einer Sprache sind wichtig, um die kulturelle Vielfalt zu leben und den inneren Zusammenhalt des Landes zu stärken. Sprachkenntnisse stellen zudem einen wichtigen Teil des Humankapitals für die schweizerische Wirtschaft dar, in der insbesondere die Landessprachen aber auch die englische Sprache eine wichtige Rolle spielen. Eine Verbesserung der Sprachkompetenzen der Bevölkerung ist daher für die Nachhaltige Entwicklung positiv.
Lesehilfe
Der Unterschied zwischen den Personen, die regelmässig mehr als eine Sprache sprechen, und denjenigen, die üblicherweise mehr als eine Landessprache sprechen, zeigt die Bedeutung der Einwanderung für die Mehrsprachigkeit der Schweiz.
Internationaler Vergleich
Der Indikator international nicht vergleichbar.
Tabellen
Methodologie
Der Indikator zeigt den Anteil der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren, die im Alltag üblicherweise mindestens zwei Sprachen spricht. Die Dialekte werden mit der Hochsprache gleichgesetzt (z.B. Schweizerdeutsch wird zu Hochdeutsch gezählt). Berücksichtigt werden alle angegebenen Sprachen und nicht nur die Landessprachen.Der Indikator beinhaltet die Antworten aus der Strukturerhebung zu den folgenden drei Sprachkonzepten (bei jeder Frage ist die Angabe mehrerer Sprachen möglich):
◾ Hauptsprache: Die Sprache, in der die Person denkt und die sie am besten beherrscht.
◾ Zu Hause gesprochene Sprache: Die üblicherweise zu Hause / mit den Angehörigen gesprochene Sprache.
◾Bei der Arbeit / an der Ausbildungsstätte gesprochene Sprache: Bei der Arbeit und in den Arbeitspausen / am Ausbildungsort (ohne die einzelnen Sprachfächer) gesprochene Sprache.
Die Daten stammen aus der Strukturerhebung, die das Bundesamt für Statistik seit 2010 im Rahmen der jährlichen Volkszählung durchführt. Es handelt sich dabei um eine Stichprobenerhebung bei Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren, die in einem Privathaushalt leben. Für diese Daten wurde ein Vertrauensintervall von 95% berechnet.
Definitionen
Quellen
Prinzipien
5a Interkulturelle und personelle Verständigung
In Anerkennung der Tatsache, dass die Funktionstüchtigkeit und Überlebensfähigkeit der Gesellschaft wesentlich im solidarischen Handeln ihrer Mitglieder gründen, sollen der Austausch und die Verständigung zwischen Einzelnen, Gruppen und Menschen verschiedenen Alters gefördert werden.
10a Förderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft muss über die Zeit zumindest erhalten werden. Ein effizienter Einsatz der natürlichen Ressourcen, sowie eine zukunftsgerichtete Wirtschaftsstruktur sollen gefördert werden.
Kontakt
Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, RaumEspace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
- Tel.
- +41 58 460 58 46
Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr