MONET 2030: Schäden durch Naturereignisse


SDG 11: Städte und Siedlungen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten

Schweizer Unterziel 11.5: In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator misst die Kosten, welche von Naturereignissen wie Hochwasser, Murgängen, Rutschungen, Steinschlag, sowie Fels- oder Bergsturz verursacht werden. Die physische Sicherheit des Menschen gehört zu den Grundbedürfnissen und muss daher gewährleistet werden. Naturgefahren können diese Sicherheit gefährden. Aus Sicht der nachhaltigen Entwicklung sind die verursachten Schäden zu minimieren.

Lesehilfe
Die Höhe der Schäden hängt von der Anzahl beschädigter Gebäude und Güter sowie von deren Wert ab. Der Indikator bildet ausschliesslich die direkten Schäden ab. Kosten für Betriebsunterbrechungen werden zum Beispiel nicht berücksichtigt.

Internationaler Vergleich
Der Indikator ist international nicht vergleichbar.


Tabellen

Methodologie

Die Schäden durch Hochwasser, Murgänge und Rutschungen werden im Auftrag des BAFU seit 1972, solche durch Steinschlag, Fels- und Bergsturz seit 2002 erhoben. Die Daten stammen aus einer Datenbank der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), in welcher seit 1972 alle wichtigen Schadenfälle registriert werden. Die Erhebungen basieren hauptsächlich auf Meldungen von etwa 3000 Schweizer Zeitungen und Zeitschriften sowie – bei grösseren Ereignissen – auf Angaben von Kantonen und Versicherungsgesellschaften.
Um die Jahre vergleichen zu können, wurden die Preise mit Hilfe des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) des Bundesamts für Statistik teuerungsbereinigt. Der Indikator wird jährlich von der WSL erhoben.

Unterziele

Schweizer Unterziel 11.5: In der ganzen Schweiz wird in Bezug auf alle Naturgefahren ein vergleichbares Schutzniveau angestrebt, welches umweltverträglich, wirtschaftlich vertretbar und für die Gesellschaft annehmbar ist. Dank der Funktionstüchtigkeit ihrer kritischen Infrastrukturen ist die Schweiz ausreichend widerstandsfähig, um ein schwerwiegendes und geografisch ausgedehntes Versagen kritischer Infrastrukturen und einen Zusammenbruch der Versorgung mit davon abhängigen Gütern und Dienstleistungen zu vermeiden und um bei einem Vorfall das Schadensausmass zu begrenzen.

Internationales Unterziel 11.5: Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschliesslich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch verursachten unmittelbaren wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/alle-nach-themen/11-staedte-gemeinden/schaeden-durch-naturereignisse.html