MONET 2030: Zollfreie Importe aus Entwicklungsländern


SDG 10: Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern

Schweizer Unterziel 10.a: Der Bund anerkennt die in der WTO beschlossenen «Special and Differential Treatment»-Bestimmungen für Entwicklungsländer und insbesondere am wenigsten entwickelte Länder, setzt diese um und beteiligt sich an den weiteren Verhandlungen zur Klärung und Präzisierung dieser Bestimmungen.

Bedeutung des Indikators
Der Indikator zeigt den Anteil der zollfrei in die Schweiz eingeführten Güter (ohne Kriegsmaterial), nach Einkommenskategorie der Länder. Er verdeutlicht die Bereitschaft der Schweiz, für eine faire Öffnung ihrer Märkte zu sorgen. Eine Zunahme der zollfreien Importe geht in Richtung Nachhaltige Entwicklung.

Lesehilfe
Der Indikator macht keine Angaben zu den sozialen und ökologischen Auswirkungen der Marktöffnung in der Schweiz oder im Ausland.

Internationaler Vergleich
L’indicateur est comparable à l’indicateur retenu par l’ONU pour le monitoring global des ODD (IAEG-SDG 10.a.1).


Tabellen

Methodologie

Der Indikator zeigt den Anteil der zollfrei in die Schweiz eingeführten Güter, nach Einkommenskategorie der Länder.

Die Daten stammen aus der schweizerischen Aussenhandelsstatistik, die von dem ​Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit auf der Grundlage einer Vollerhebung erstellt wird. Diese basiert auf den Daten der Ein- und Ausfuhrdeklarationen, die primär der Verzollung dienen. Die Einkommenskategorien der Länder wurden vom Development Assistance Committee (DAC) der OECD festgelegt. Dabei werden die Länder nach dem Bruttonationaleinkommen pro Kopf in Kategorien eingeteilt.

Definitionen

Einfuhren von in anderen Ländern produzierten Gütern (CIF-Werte)
Waren (einschliesslich Fracht, Versicherungen und Transport bis zur Schweizer Grenze). Nicht eingeschlossen sind Einkommen aus Erwerb oder Eigentum. Dies entspricht dem Total 2 gemäss Inländerkonzept der Oberzolldirektion.

Unterziele

Schweizer Unterziel 10.a: Der Bund anerkennt die in der WTO beschlossenen «Special and Differential Treatment»-Bestimmungen für Entwicklungsländer und insbesondere am wenigsten entwickelte Länder, setzt diese um und beteiligt sich an den weiteren Verhandlungen zur Klärung und Präzisierung dieser Bestimmungen.

Internationales Unterziel 10.a: Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden.

Kontakt

Bundesamt für Statistik Sektion Umwelt, Nachhaltige Entwicklung, Raum
Espace de l'Europe 10
CH-2010 Neuchâtel
Schweiz
Tel.
+41 58 460 58 46

Von Montag bis Freitag
09.00–12.00 Uhr und 14.00–16.00 Uhr

Kontakt

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/nachhaltige-entwicklung/monet-2030/alle-nach-themen/10-ungleichheiten/zollfreie-importe-entwicklungslaender.html