Gesamtbestand der zum Verkehr zugelassenen Strassenfahrzeuge per 30. September des jeweiligen Jahres (Motorfahrräder: 31. Dezember). Berücksichtigt werden alle in der Schweiz zugelassenen zivilen Fahrzeuge von Halter/innen mit (Wohn-)Sitz in der Schweiz. Die kantonale Zuteilung erfolgt anhand der Adresse des Halters bzw. der Halterin (und nicht anhand der Angaben auf dem Kontrollschild).
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