Unfall beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, bei dem eine Person inner- oder ausserhalb des Luftfahrzeuges erheblich verletzt oder getötet wird. Nicht berücksichtigt sind Unfälle von Fallschirmspringern, Hängegleitern (inkl. Gleitschirmen), Drachen, Drachenfallschirmen, Fesselballonen, unbemannten Freiballonen und Modelluftfahrzeugen.

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