Ausgewiesen werden alle Unfälle mit schwer verletzten oder getöteten Personen, an denen mindestens ein Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs beteiligt war (Eisen-, Zahnrad- oder Seilbahn, Tram, Bus, Schiff). Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.

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