Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Definition

Als «leicht verletzt» gelten Personen, die nur geringfügig beeinträchtigt sind. Sie weisen z.B. oberflächliche Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust auf oder sind in ihrer Bewegungsfähigkeit leicht eingeschränkt. Als «schwer verletzt» gelten Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen und einer stationären ärztlichen Versorgung bedürfen.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 03.05.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Mobilität und Verkehr
BFS-Nummer glos-1197-de
Erhebung, Statistik Strassenverkehrsunfälle

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/unfaelle-umweltauswirkungen/verkehrsunfaelle.assetdetail.8288751.html