Definition
Als «leicht verletzt» gelten Personen, die nur geringfügig beeinträchtigt sind. Sie weisen z.B. oberflächliche Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust auf oder sind in ihrer Bewegungsfähigkeit leicht eingeschränkt. Als «schwer verletzt» gelten Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen und einer stationären ärztlichen Versorgung bedürfen.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR , IT , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 03.05.2019 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-1197-de |
| Erhebung, Statistik | Strassenverkehrsunfälle |