Unfall mit Personenschaden (im Strassenverkehr)

Definition

Ausgewiesen werden alle polizeilich registrierten Unfälle mit verletzten oder getöteten Personen, die sich auf einer öffentlichen Strasse oder einem öffentlichen Platz ereignet haben und an denen mindestens ein Fahrzeug oder ein fahrzeugähnliches Gerät (Skateboard, Trottinette usw.) beteiligt war. Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 03.05.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Mobilität und Verkehr
BFS-Nummer glos-1191-de
Erhebung, Statistik Strassenverkehrsunfälle

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/unfaelle-umweltauswirkungen/verkehrsunfaelle.assetdetail.8288714.html