Definition
Ausgewiesen werden alle polizeilich registrierten Unfälle mit verletzten oder getöteten Personen, die sich auf einer öffentlichen Strasse oder einem öffentlichen Platz ereignet haben und an denen mindestens ein Fahrzeug oder ein fahrzeugähnliches Gerät (Skateboard, Trottinette usw.) beteiligt war. Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | IT , FR , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 03.05.2019 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-1191-de |
| Erhebung, Statistik | Strassenverkehrsunfälle |