Unfall mit Personenschaden (im öffentlicher Verkehr)

Definition

Ausgewiesen werden alle Unfälle mit schwer verletzten oder getöteten Personen, an denen mindestens ein Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs beteiligt war (Eisen-, Zahnrad- oder Seilbahn, Tram, Bus, Schiff). Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 03.05.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Mobilität und Verkehr
BFS-Nummer glos-1190-de
Erhebung, Statistik Statistik des öffentlichen Verkehrs (inkl. Schienengüterverkehr)

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/unfaelle-umweltauswirkungen/verkehrsunfaelle.assetdetail.8288709.html