Getötete Person (im Verkehr)

Definition

Person, die an der Unfallstelle ihr Leben verloren hat oder innert 30 Tagen nach dem Unfall an dessen Folgen gestorben ist. Suizide werden in der Unfallstatistik nicht berücksichtigt.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 03.05.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Mobilität und Verkehr
BFS-Nummer glos-1157-de
Erhebung, Statistik Verkehrsunfälle
Strassenverkehrsunfälle
Statistik des öffentlichen Verkehrs (inkl. Schienengüterverkehr)

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/querschnittsthemen/oeffentlicher-verkehr.assetdetail.8288511.html