Definition
Konzessions- oder bewilligungspflichtige Personenbeförderungs-Dienstleistungen, die öffentlich zugänglich sind und einem Fahrplan folgen. Zum öffentlichen Verkehr zählen der Schienenverkehr, die Seilbahnen, der öffentliche Strassenverkehr sowie die öffentliche Schifffahrt. Die Zivilluftfahrt mit Linienmaschinen wird dagegen separat behandelt.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | IT , FR , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 22.08.2018 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-277-de |
| Erhebung, Statistik | Statistik des öffentlichen Verkehrs (inkl. Schienengüterverkehr) |