Linienverkehr (Luftfahrt)

Definition

Flüge zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen oder Gütern, wenn sie während einer Mindestdauer so regelmässig oder häufig erfolgen, dass es sich erkennbar um eine systematische Folge von Flügen handelt, und im Personenverkehr in der Öffentlichkeit Sitzplätze zum Einzelkauf angeboten werden.

Sprache DE
Weitere Sprachen FR , IT , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 03.05.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Mobilität und Verkehr
BFS-Nummer glos-1166-de
Erhebung, Statistik Luftverkehr, Linien- und Charterverkehr
Zivilluftfahrtstatistik

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/personenverkehr/leistungen.assetdetail.8288569.html