Verkehrsnutzende (Kostenträger des Verkehrs)

Definition

Umfassen im Personenverkehr Nutzerinnen und Nutzer, welche die Verkehrsleistungen selbst erbringen (z.B. Auto- und Velofahrende, Fussgänger/innen) oder von Transportunternehmen befördert werden (Passagiere). Im Güterverkehr entsprechen die Verkehrsnutzenden den Auftraggeber/innen von Gütertransporten.

Sprache DE
Weitere Sprachen IT , FR , EN
Typ Definition
Veröffentlicht am 03.05.2019
Herausgeber Bundesamt für Statistik
Thema Mobilität und Verkehr
BFS-Nummer glos-1195-de
Erhebung, Statistik Kosten und Finanzierung des Verkehrs

 

https://www.bfs.admin.ch/content/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/kosten-finanzierung/strasse-langsamverkehr.assetdetail.8288753.html