Definition
Umfassen im Personenverkehr Nutzerinnen und Nutzer, welche die Verkehrsleistungen selbst erbringen (z.B. Auto- und Velofahrende, Fussgänger/innen) oder von Transportunternehmen befördert werden (Passagiere). Im Güterverkehr entsprechen die Verkehrsnutzenden den Auftraggeber/innen von Gütertransporten.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | IT , FR , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 03.05.2019 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-1195-de |
| Erhebung, Statistik | Kosten und Finanzierung des Verkehrs |