Definition
Auch als volkswirtschaftliche Kosten bezeichnet. Sie setzen sich zusammen aus den Kosten der Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrsmittel sowie den verkehrsbedingten Unfall-, Umwelt- und Gesundheitskosten. Die Gesamtkosten können von den Verkehrsnutzenden selbst, von der öffentlichen Hand oder von der Allgemeinheit getragen werden.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | FR , IT , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 03.05.2019 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-1155-de |
| Erhebung, Statistik | Kosten und Finanzierung des Verkehrs |