Definition
Natürliche oder juristische Person, welche die Verkehrskosten «letztendlich» trägt, das heisst nach Berücksichtigung aller Ausgleichszahlungen und Transferleistungen. Beispiele für Ausgleichszahlungen sind verkehrsspezifische Steuern und Abgaben der Verkehrsnutzenden an die öffentliche Hand, Zahlungen der Fahrgäste an Transportunternehmen für Billette und Abonnemente oder Abgeltungen der öffentlichen Hand an Transportunternehmen.
| Sprache | DE |
|---|---|
| Weitere Sprachen | IT , FR , EN |
| Typ | Definition |
| Veröffentlicht am | 03.05.2019 |
| Herausgeber | Bundesamt für Statistik |
| Thema | Mobilität und Verkehr |
| BFS-Nummer | glos-1152-de |
| Erhebung, Statistik | Kosten und Finanzierung des Verkehrs |